Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über einen Vertrag mit dem Veranstalter des Psy-Fi Festivals auf dem Gebiet der Gemeinde Sarow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sarow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Hagen Schröder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Sarow
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Entscheidung
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27.03.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung befürwortet weiterhin die Durchführung des Psy-Fi Festivals in dem geplanten Zeitraum an dem beabsichtigten Ort. Sie beschließt den Abschluss einer „Vereinbarung zur Durchführung eines Festivals Psy-fi auf dem Gemeindegebiet von Sarow nach anliegendem Entwurf vom 25.2.2025. Der Bürgermeister und seine Stellvertretung werden zur abschließenden Vertragsverhandlung und -unterzeichnung bevollmächtigt. Folgende Änderungen/Ergänzungen sind in die Vereinbarung einzuarbeiten:
- Ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Sitz der Gemeinde
- Verzicht auf vorgelagerte Mediation und Schiedsgericht
ALTERNATIV:
Die Gemeindevertretung lehnt die Durchführung des Festivals im Gebiet der Gemeinde Sarow ab, insbesondere aufgrund folgender Bedenken:
Sachverhalt
Am 24.9.2025 hatte die Gemeindevertretung Sarow über die Idee eines privaten Veranstalters aus den Niederlanden beraten, auf dem Gebiet der Gemeinde eine Großveranstaltung durchzuführen, das Psy-Fi Festival. Nach damaliger Beratung fasste die Gemeinde folgenden Beschluss: „Die Gemeinde Sarow hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Veranstaltung des Psy-Fi Festivals in 2025 gemäß den jetzt vorliegenden Informationen.“
Zwischenzeitlich haben sich die vorliegenden Informationen etwas verdichtet. Ende Januar gab es einen Wechsel in der Organisation des beabsichtigten Festivals.
Erste Unterlagen wurden der Amtsverwaltung auf Anforderung übersandt. Diese Unterlagenbestehen aus folgenden Dokumenten:
- Psy-Fi Veranstaltungs- und Sicherheitskonzept (sehr unvollständig)
- Geländeplan Infield
- Geländeplan Camping
Diese Unterlagen finden sich in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Das Festival soll vom 9. bis 13.7.2025 auf den Sarower Wiesen zwischen Gehmkow und Törpin stattfinden. In diesem Zeitraum sind auch die Dance-Floors geöffnet (Mittwoch ab 8:00 Uhr bis Sonntag 23:55 Uhr); d.h.in diesem Zeitraum ist (im Zweifel durchgängig) mit Beschallung zu rechnen. Erwartet werden bis zu 15.000 Besucher/innen. Die Anreise soll ab Montag, den 7.7. erfolgen; die Abreise bis Dienstag, den 15.7. = Öffnungszeiten des Campingplatzes. Zur Vermeidung von Wiederholung wird im Weiteren auf die anliegenden Dokumente verwiesen.
Der Verwaltung wurde am 5.2.2025 durch den Bürgermeister ein ausgearbeiteter Vereinbarungsentwurf zwischen Gemeinde und Veranstalter vorgelegt. In dieser Vereinbarung waren unter anderem Zahlungen in erheblicher Höhe an die Gemeinde vorgesehen. Aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken wegen möglicher Verstöße gegen kommunalverfassungsrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen erfolgte eine Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, die die Bedenken im Ergebnis teilte. Diese Bedenken wurden mit dem Bürgermeister, dem Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Puchert, und dem Leiter des Bau- und Ordnungsamtes, Herrn Schröder, besprochen. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass es keine Zahlungen für den Abschluss der Vereinbarung an die Gemeinde geben darf und wird.
Daraufhin wurde der Verwaltung in Vorbereitung dieser Sitzung nunmehr ein überarbeiteter Vereinbarungsentwurf übersandt, aus dem die ursprüngliche Regelung zur Zahlung erheblicher Geldbeträge an die Gemeinde ersatzlos gestrichen wurde (Siehe weitere Anlage zu dieser Vorlage).
Insgesamt ist für die Verwaltung nicht erkennbar, welcher Zweck mit dem Abschluss einer derartigen Vereinbarung verfolgt wird. Gemeindeeigene Grundstücke sind vom Veranstaltungsgelände kaum umfasst; lediglich einige gemeindeeigene Grabengrundstücke liegen im Bereich des beabsichtigten Festivalgeländes. Diese stellen jedoch mehrheitlich Gewässer 2. Ordnung dar, für die der entsprechende Wasser- und Bodenverband unterhaltungspflichtig ist und die somit auch nicht in der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Gemeinde liegen.
Aus der Sicht der Verwaltung sind wesentliche vertragliche Regelungen:
- Es soll eine langfristige Partnerschaft zwischen Gemeinde und Veranstalter gefördert werden.
- Pflichten der Gemeinde:
- Vermittlung bei der Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Anliegen der Anwohner/innen
- Aus jedem Ortsteil soll eine Person in die Sicherheitsstruktur des Festivals eingebunden werden
- Pflichten des Veranstalters:
- Einholung aller behördlichen Genehmigungen und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Planung, Organisation und Durchführung des Festivals einschließlich Sicherheitsmaßnahmen
- Umsetzung eines Nachhaltigkeitsplans
- Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts für das Festival
- Der Vertrag soll zunächst bis zum 1.10.2030 laufen (also für sechs Großveranstaltungen in Folge) und sich danach um jeweils ein Jahr verlängern, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird.
- Am 21.8.2025 soll es ein „Auswertungstreffen“ geben und danach jährlich ein weiteres nach einer durchgeführten Veranstaltung.
- Fristlose Kündigungsmöglichkeit, wenn keine zufriedenstellende Lösung von Problemen nach dem Auswertungsgespräch
- Vor ordentlichem Rechtsweg Notwendigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens (keine Regelung dazu, wer das Schiedsgericht sein soll und wird essen Kosten trägt)
- Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin
Die Verwaltung empfiehlt, als ausschließlichen Gerichtsstand den Gemeindesitz zu wählen, dann wären die zuständigen Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern im Streitfall anzurufen. Auf ein vorhergehendes Schiedsgerichtsverfahren sollte wegen der damit zusammenhängen Unsicherheiten (Wer ist zuständig? Nach welchem Verfahren wird es abgehalten? Wie lange soll es dauern? Wer trägt die Kosten?) verzichtet werden.
- Im Vertrag werden besondere Bestimmungen zum „Schwarzer See“ getroffen
- See gehört nicht zum Festivalgelände
- Veranstalter soll Zugang zum See regeln; Anzahl soll in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) festgelegt werden
- Sauberkeit am See; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Ende des Festivals
Offen bleibt dabei, wie der Veranstaltung den Zugang zum See durch Festivalbesucher tatsächlich überhaupt beschränken kann bzw. will. Selbst wenn Posten an einer Übergangsstelle zum See platziert werden, kann aus Sicht der Verwaltung insbesondere in Anbetracht der Jahreszeit objektiv gar nicht verhindert werden, dass Festivalbesucher das Gelände über andere Ein- bzw. Ausgänge verlassen und danach zum See strömen. In diesem Zusammenhang muss sich die Gemeinde dringend Gedanken machen, wie sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen will, wenn die kleine unbewachte Badestelle plötzlich von mehreren hundert Personen besucht wird. Es könnte sein, dass zur Festivalzeit durch die Gemeinde eine qualifizierte Badeaufsicht eingesetzt werden muss, die den Badebetrieb an der Badestelle überwacht (Rettungsschwimmer).
Bei der Gestaltung des Vertrages verkennt die Gemeinde nach Ansicht der Verwaltung auch Gefahren, die von den zahlreichen wasserführenden Gräben auf dem Festivalgelänge herrühren.
Derzeit erfüllen die hergereichten Unterlagen des Veranstalters in keiner Weise den Anforderungen, die insbesondere an ein Sicherheits- und Brandschutzkonzept zu stellen sind. Er wird durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde (Amtsvorsteher des Amtes Demmin-Land) aufgefordert werden, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten bzw. erarbeiten zu lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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901,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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61,1 kB
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