Beschlussvorlage - VO/GV 13/25/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Winterdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Warrenzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warrenzin
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Entscheidung
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12.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung des Winterdienstes entsprechend des beigefügten Vertragsentwurfes (Jahresvertrag, alternativ 5-Jahresvertrag).
Der Streckenplan wird wie folgt geändert:………………………………………(nur bei Bedarf, sonst streichen).
Es werden 9 Unternehmen in räumlicher Nähe zum Gemeindegebiet im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Auftrag ist an ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen mit dem preislich günstigsten Angebot zu erteilen. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zum Abschuss des Winterdienstvertrages ermächtigt.
Sachverhalt
Der in der Gemeinde Warrenzin bislang bestehende Winterdienstvertrag wurde durch den bisherigen Vertragspartner Spargel- und Kartoffelhof GmbH gekündigt. Sofern die Gemeinde den Winterdienst nicht alleine sicherstellen kann/will, ist ein Vergabeverfahren zur Neuvergabe dieser Dienstleistung erforderlich. Ein Entwurf des Winterdienstvertrages ist beigefügt.
Der Winterdienst wurde und wird in weit überwiegenden Teilen unserer Gemeinden - so auch in Warrenzin - als freiwilliger Winterdienst erbracht. Grundsätzlich müssen sich die Verkehrsteilnehmer an die Witterungsverhältnisse anpassen, d.h. notfalls auch Schrittgeschwindigkeit fahren!
Eine Verpflichtung der Gemeinden für Winterdienst besteht innerorts nur an gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Stellen. Die Hauptdurchgangsstraßen dürften zu den verkehrswichtigen Straßen zählen; die wenigsten Stellen dürften aber gefährliche Stellen darstellen. Die weiteren Straßen im Gemeindegebiet dürften weniger verkehrswichtig sein (und die wenigsten Stellen darüber hinaus auch gefährlich).
Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Winterdienstpflicht nur an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen.
Die Zusammenfassung der Winterdienstpflichten der Gemeinden ist auf dem beigefügten Merkblatt des KSA gut dargestellt.
Die Gemeinde könnte daher überlegen, ob der bislang geltende Streckenplan (Anlage zum Winterdienstvertrag) überarbeitet (reduziert) werden soll. Sofern dies gewünscht ist, ist der Beschlussvorschlag mit konkreten Angaben dazu zu ergänzen.
Die Kosten der letzten 5 Jahre betrugen insgesamt 20.000 € brutto (5 Jahre x Festbetrag 4.000 €/Jahr, darüber hinaus wurden vom bisherigen Vertragspartner keine Stundensätze abgerechnet). Die Ausschreibung erfolgt über die zentrale Vergabestelle. Da die Vergangenheit gezeigt hat, dass für die Erbringung des Winterdienstes nicht immer sofort Dienstleister gefunden werden können, sollte alternativ auch ein Jahresvertrag ausgeschrieben werden. Dies soll die Chance erhöhen, Angebote zu erhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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185,8 kB
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