Beschlussvorlage - VO/GV 13/25/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2023, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
  2. Die Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 33.671,76 EURO und die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 55.268,98 EURO wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 17.04.2025 den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Warrenzin zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt: 3.076.720,39 EURO

 

Das Jahresergebnis 2023 vor Veränderung der Rücklagen beträgt: -108.930,89 EURO

 

Das Jahresergebnis 2023 nach Veränderung der Rücklagen beträgt: -19.990,15 EURO

  

Es musste sowohl eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage als auch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen vorgenommen werden.

 

Die Finanzrechnung weist 2023 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung in Höhe von -53.037,35 EURO aus. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2023 unter Einbeziehung des Vorjahressaldos beträgt 217.719,48 EURO. Der Haushaltsausgleich im laufenden Bereich ist damit gegeben.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2023 ein Zahlungsmittelbestand für den laufenden, den investiven und den durchlaufenden Bereich von ingesamt 442.077,41 EURO.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Warrenzin zum 31. Dezember 2023 zu empfehlen.

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Anlagen

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