Beschlussvorlage - VO/GV 13/25/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Hartmut Kussmann für das Haushaltsjahr 2023.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 17.04.2025 geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen Bestätigungsvermerk erteilt.

Die entsprechenden Unterlagen sind der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2023 beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Hartmut Kussmann für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen. 

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