Beschlussvorlage - VO/GV 73/25/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2022, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.

2. Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 20.427,75 EURO und der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 3.500 EURO wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 20.02.2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 3.517.110,71 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 vor Veränderung der Rücklagen: -26.864,64 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen: -6.436,89 EURO

  

Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 20.427,75 Euro und eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 3.500 EURO ist vorgenommen worden

 

Die Finanzrechnung weist 2022 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung i. H. v. -56.345,76 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2022 ein Zahlungsmittelbestand von 270.765,87 EURO.

Der Haushaltsausgleich ist damit nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2022 zu empfehlen.

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Anlagen

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