Beschlussvorlage - VO/GV 73/25/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2023, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.

2. Eine Entnahme aus der zweckgebunden Kapitalrücklage i.H.v. 20.252,84 EURO wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 20.02.2025 den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt. 

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 3.410.551,05 EURO

 

Das Jahresergebnis 2023 vor Veränderung der Rücklagen: -51.947,33 EURO

 

Das Jahresergebnis 2023 nach Veränderung der Rücklagen: -31.694,49 EURO

 

Eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 20.252,84 EURO ist vorgenommen worden.

 

Die Finanzrechnung weist 2023 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung i. H. v. -23.394,10 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2023 ein Zahlungsmittelbestand von 247.37 EURO.

Der Haushaltsausgleich ist damit nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2023 zu empfehlen.

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Anlagen

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