Beschlussvorlage - VO/GV 73/25/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Sommersdorf für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gem. der Anlagen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sommersdorf hat für die Haushaltsjahre 2025/2026 eine Doppelhaushaltssatzung erlassen. Gem. § 48 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Haushaltssatzung bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Aufgrund der Erhöhung der Investitionskosten für den Hafenausbau und einer nicht geplanten Investition (Feuerwehrauto) in Verbindung mit einem erhöhten Investitionskredit und erhöhten Verpflichtungsermächtigungen hat die Gemeinde gem. § 48 Absatz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Gem. § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Da mit dem Hafenausbau die Verpflichtung zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren nur eingegangen werden darf, wenn die Haushaltssatzung dazu ermächtigt, werden hierfür Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung festgesetzt. Gem. § 54 Absatz 4 KV M-V bedarf diese Verpflichtungsermächtigung im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Ebenso bedarf der Gesamtbetrag des Investitionskredites der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 52 KV M-V. 

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Anlagen

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