Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/031
Grunddaten
- Betreff:
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Nachträgliche Billigung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Gehmkow bei Hausnummer 31 - 34
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sarow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Maria Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Sarow
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Entscheidung
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19.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Sarow billigt nachträglich die Direktvergabe der Bauleistung an die Firma Elektro-Service Marten zu einem voraussichtlichen Gesamtbruttopreis von 4.920,65 € sowie den Abschluss des Vertrages über die Kostenteilung mit der E.dis in Höhe von voraussichtlich 3.993,96 € zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Gehmkow, Nr. 31 - 34.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Anschaffung der Straßenlaternen eine Verhandlungsvergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Zuschlagskriterium ist der Preis.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und Beauftragung notweniger Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt.
Sachverhalt
Die E.dis hat darüber informiert, dass sie im Bereich Gehmkow Nr. 31 - 34 die Freileitungen demontieren und nunmehr ein Niederspannungskabel verlegen will.
Da die Gemeinde in diesem Abschnitt auch Straßenbeleuchtung, die über diese Freileitungen mit Energie versorgt werden, betreibt, war darüber zu beraten ob im Zuge der Tiefbauarbeiten zur Verlegung des Niederspannungskabels auch die Mitverlegung eines gesonderten Straßenbeleuchtungskabels möglich ist.
Aus diesem Grund fand am 13. Mai 2025 ein Vorort-Termin mit dem Bürgermeister, der E.dis, der Elektrofirma und dem Bauamt in Gehmkow statt.
Die E.dis hat der Mitverlegung eines gesonderten Kabels für die gemeindeeigene Straßenbeleuchtung im Rahmen ihrer eigenen Baumaßnahme zugestimmt. In diesem Zusammenhang sind für die durch die E.dis beauftragten Tiefbauleistungen die hälftigen Kosten durch die Gemeinde zu tragen. Die genauen Bedingungen werden über einen gesonderten Vertrag zwischen E.dis und der Gemeinde geregelt.
Nach dem vorgelegten Vertrag der E.dis entstehen der Gemeinde zur Herstellung eines ca. 200 m Leitungsgraben, Aufnahme von Gehwegplatten, Lieferung und einbringen einer Sandbettung sowie Bodenaustausch voraussichtlich Kosten in Höhe von 3.356,27 € netto. Dieser Betrag ist ein Richtwert. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Die E.dis hat zur Ausführung der Tiefbauarbeiten die Firma Elektro-Service Marten GmbH aus Stavenhagen beauftragt. Die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen sind bereits für Anfang Juni 2025 durch die Elektrofirma Marten vorgesehen. Aus diesem Grund war der Abschluss des Vertrages zur Durchführung der Maßnahme bereits erforderlich.
Für die Mitverlegung eines ca. 200 m gesonderten Straßenbeleuchtungskabels hat die Firma Elektro-Service Marten GmbH der Gemeinde Sarow zudem ein Kostenangebot in Höhe von 4.135,00 € netto unterbreitet.
Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt.
Gemäß § 3a Abs. 4 VOB/A i. V. m. § 6 VgMinArbV M-V ist eine Direktvergabe für
Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 10.000 € zulässig.
In einem gesonderten Vergabeverfahren würde dann zu einem späteren Zeitpunkt die Vergabe für die Anschaffung der Straßenlaternen erfolgen. Schätzungsweise belaufen sich die Kosten auf ca. 2.000 € je Straßenlaterne. Es sind voraussichtlich 3 - 5 Straßenlaternen erforderlich.
Nach § 6 VgMinArbV M-V ist eine Direktvergabe für Liefer- und Dienstleistungen nur bis zu einem Auftragswert von 5.000 € zulässig. Aus diesem Grund ist hier gemäß § 8 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 5 Abs. 2 VgMinArbV M-V eine Verhandlungsvergabe bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) durchzuführen. Es sind nach § 12 Abs. 2 UVgO mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Die Kosten für diese Maßnahme sollen aus dem Produktsachkonto 54100.09600000 aufgewendet werden. Hier wurden 58.700 € für die Straßenbeleuchtung eingestellt.
Anmerkung: Für die Straßenbeleuchtung Törpin, Lange Reihe wurden zudem zusätzlich 32.500 € unter dem Produktsachkonto 54300.09600000 eingestellt. Die Gemeinde beabsichtigt hier die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ebenfalls im Zuge der Verlegung eines Niederspannungskabels und Demontage der Freileitungen durch die E.dis, zu denkbar gleichen Konditionen.
