Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Parkettsanierung in der Sporthalle Sarow. Das Amt wird beauftragt,  mögliche Förderungen zu beantragen. Die Durchführung einer freihändigen Vergabe gemäß Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB/A) i.V.m. § 5 Absatz 2 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbV M-V), nach bestätigtem Doppelhaushalt 2026-2027, wird beschlossen. Die Auftragserteilung erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderrichtlinien.

Folgende Firmen sind bei der Angebotsabfrage zu berücksichtigen:

1. …

2. …

3. …

  

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Sachverhalt

Die  Sporthalle der Grundschule in Sarow wird vielerlei genutzt, als Schul- und Kindergartensportstätte, Sport- und Schlafstätte für Trainingslager, sonstige Sportstätte, für Dart- und andere Turniere, für öffentliche, vereinsinterne oder Gemeindefeierlichkeiten. Im Jahr 2012 wurde der Parkettfußboden komplett  fachmännisch überarbeitet. Nun weist der Boden viele lose Stellen und Unebenheiten auf. Eine unfallfreie Nutzung kann auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Die Gemeindevertreter sollen nun entscheiden, ob eine Sanierung des Fußbodens durchgeführt wird. Die Kosten werden aufgrund der laufenden preislichen Anpassungen für Löhne und Materialien auf ca. 40 T€ bis 50 T€ brutto geschätzt. Die Schätzung beruht auf durchgeführten Parkettsanierungsarbeiten gemeindlicher Sporthallen im Amtsbereich. Weiterhin ist zu prüfen, ob hierfür Fördermittel,  zum Beispiel über die Bundesförderung für Sportstätten und Sporträume, zu beantragen sind. 

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Finanz. Auswirkung

In den Doppelhaushalt 2026/2027 werden 50.000 € unter dem Produktsachkonto 21103.52310000 für die Maßnahme eingeplant.

 

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