Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/033
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der Treppe am Gutshaus in Pentz sowie Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Maria Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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19.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Erneuerung der Treppenanlage am Gutshaus in Pentz.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine
freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Es sollen
mindestens die folgenden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
1.………………….
2.………………….
3.………………….
Der Zuschlag soll auf das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erteilt werden.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und
Beauftragung notweniger Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel ermächtigt.
Es wird eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen. Die Deckung der Kosten erfolgt aus liquiden Mitteln.
Sachverhalt
Die Gemeinde Borrentin beabsichtigt die Erneuerung der Treppenanlage für den Eingang der Räumlichkeiten der Feuerwehr am Gutshaus in Pentz.
Dazu soll die gesamte bestehende Treppenanlage einschließlich Podest, Geländer und Fundamente abgerissen werden.
Die neue Außentreppe soll mit Podest zur Außenwand errichtet werden.
Die Gemeinde beabsichtigt den Bau einer neuen Treppenwange in Betonbauweise oder in Metallbauweise.
Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt.
Nach vorläufiger Schätzung belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf ca. 12.000 bis 15.000 €.
Gemäß § 3a Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 5 Abs. Abs. 2 VgMinArbV M-V ist für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 200.000 € (netto) eine Freihändige Vergabe zulässig. Nach
§ 3b VOB/A sind mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Als Zuschlagskriterium wird der Preis empfohlen.
Für diese Maßnahme wurden keine finanziellen Mittel in den Haushalt eingeplant. Somit ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von mindestens 12.000 €.
Finanz. Auswirkung
Für diese Maßnahme sind unter dem Produktsachkonto 57302.52310000 keine finanziellen Mittel eingeplant. Es ergibt sich somit eine überplanmäßige Ausgabe von mindestens 12.000 €.
Die Gemeinde hat erhebliche Mehreinnahmen durch die finanzielle Beteiligung der EEG-Umlage für die Windenergieanlagen und den Solarpark erhalten. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sind die entsprechenden Verträge bzgl. der EEG-Umlage noch nicht geschlossen gewesen, sodass noch keine Einnahmen geplant werden konnten. Durch diese zusätzlichen Erträge kann die überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden.
