Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2022, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.

2. Eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 3.500 EURO wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 17.04.2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Darin wird beanstandet, dass bei der Prüfung der Rechnungen aufgefallen ist, dass die Vergabedokumentationen und Angebote in einem Fall fehlten.

Die Unterlagen des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Bilanzsumme: 6.965.834,94 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 vor Veränderung der Rücklagen: 63.586,77 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen: 67.086,77 EURO

  

Eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebunden Kapitalrücklage i.H.v. 3.500 EURO war notwendig.

 

Die Finanzrechnung weist 2022 einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen i. H. v. 97.327,38 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2022 ein Zahlungsmittelbestand von 1.078.075,85 EURO. Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenbollentin zum 31. Dezember 2022 zu empfehlen.

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Anlagen

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