Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung der Bürgermeister Herrn Thomas Hannemann und Herrn Peter-Heinrich Rabe für das Haushaltsjahr 2022.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 17.04.2025 geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die entsprechenden Unterlagen sind der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2022 beigefügt. Es gab Beanstandungen bei der Prüfung der Rechnungen hinsichtlich der Vergabedokumentation und der Einholung der Angebote. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeister Thomas Hannemann und Peter-Heinrich-Rabe für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen. 

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