Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Borrentin
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.06.2025
|
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2023, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
2. Eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 3.500 EURO und aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 91.197,60 EURO wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 17.04.2025 den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Darin wird beanstandet, dass bei der Prüfung der Rechnungen aufgefallen ist, dass in einem Fall ein notwendiger Beschluss der Gemeindevertretung nicht gefasst worden ist.
Die Unterlagen des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme: 6.750.672,38 EURO
Das Jahresergebnis 2023 vor Veränderung der Rücklagen: -140.733,06 EURO
Das Jahresergebnis 2023 nach Veränderung der Rücklagen: -46.035,46 EURO
Eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebunden Kapitalrücklage i.H.v. 3.500 EURO und aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 91.197,60 EURO war notwendig.
Die Finanzrechnung weist 2023 einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen i. H. v. -152.386,86 EURO aus.
Es ergibt sich am Ende des Jahres 2023 ein Zahlungsmittelbestand von 880.045,69 EURO. Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31. Dezember 2023 zu empfehlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
405,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
41,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
247,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
157,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
139,2 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
97,3 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
144,6 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
401,1 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
726,1 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
93,2 kB
|
