Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Borrentin beschließt als Standort

  1. für den „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses“ mit oder ohne integrierte Gemeinderäume das Flurstück 82, Flur 3 der Gemarkung Pentz

ODER

  1. für den „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Abbruch des vorhandenen Feuerwehrgebäudes“ das Flurstück 80, Flur 3 der Gemarkung Pentz neben dem Gutshaus und am Standort der jetzigen Feuerwehr einschließlich Nutzung der Gemeinderäume im Gutshaus als Schulungsräume.

Dieser Beschluss legt den Standort des Feuerwehrgerätehauses neu fest, so dass die Beschlüsse VO/GV 20/19/441 und VO/GV 20/23/131 nur hinsichtlich des Standortes des Feuerwehrgerätehauses aufgehoben werden.  

 

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Sachverhalt

Für den Standort Pentz ist lt. Brandschutzbedarfsplanung vom 15.01.2024 ein Feuerwehrgerätehaus mit zwei Stellplätzen vorgesehen. Zwei Grundstücke werden in der Gemeindevertretung favorisiert und diskutiert.    

Am 28.03.2019 entschied die Gemeindevertretung Borrentin auf dem gemeindeeigenen Flurstück 82, Flur 3, Gemarkung Pentz den „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit integrierten Gemeinderäumen“ zu errichten. Die Variante ohne integrierte Gemeinderäume wäre ebenfalls eine Möglichkeit.

Die Untersuchung dieses Baugrundes und des Bodens auf Schadstoffbelastungen ergab unter anderem Folgendes:

  1. Die untersuchte Mischprobe entspricht nach LAGA 20 dem Zuordnungswert Z 2. Zur Eingrenzung der kontaminierten Bodenbereiche und Kostenreduzierung wurden weitere Untersuchungen der Böden vorgeschlagen.
  2. Aufgrund von unterschiedlichem Trag- und Setzverhalten des Baugrundes müssen ein Bodenaustausch und Zusatzmaßnahmen bei den Verkehrsflächen einkalkuliert werden.
  3. Aufgrund von Stau- und Schichtenwasser sind Wasserhaltungsmaßnahmen einzuplanen.
  4. Die Geschiebelehm- und Mergelschichten weisen ungünstige Sickereigenschaften auf.

Auf dem Flurstück 80 der Flur 3 wird der „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Nutzung von Räumen im Gutshaus und dem Abbruch der vorhandenen Feuerwehr“ vorgeschlagen. Folgende Punkte sind hier zu überprüfen und zu beachten:

  1. die grenzwertige Lage im Innen- oder Außenbereich;
  2. die einzuhaltenden Abstandsflächen;
  3. die Komplikationen bei der Nutzung Feuerwehr und Funktionsräume im Gutshaus;
  4. der Platzbedarf für die notwendigen Parkplätze,
  5. eine Zwischenlösung nach Abbruch des alten bis zur Nutzung des neuen FW-Gebäudes.

Das FW-Gerätehaus muss die erforderlichen Räume für den Einsatz inclusive Wehrleiterraum enthalten, so dass es auch nach einem möglichen Verkauf des Gutshauses seine Funktion erfüllen kann. Das Gutshaus kann für Schulungsräume und Teeküche genutzt werden. Dadurch wird die Baugenehmigung nicht auf das Gutshaus erweitert, so dass dafür keine zusätzlichen kostenintensiven Auflagen zur Einhaltung baulicher Anforderungen gemäß Landesbauordnung an Brandschutz, Rettungswege etc. erhoben werden.

Für die Einschätzung, ob der Standort geeignet und die Fläche ausreichend ist, wird eine Vorplanung und eine Bauvoranfrage zum Innen- und Außenbereiches erforderlich.  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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