Beschlussvorlage - VO/GV 48/25/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung des Gehweges Rellyner Straße zu den im Sachverhalt (bzw. Ergänzung zur Beschlussvorlage) genannten Konditionen.

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Neuvertrages für die Dienstleistung

Licht mit der E.dis Netz GmbH. Die Finanzierung der Kosten für die Neuerrichtung von 14

Straßenbeleuchtungspunkten wird als jährliche Grundvergütung in Höhe von etwa 7.786 € über 10 Jahre Laufzeit beschlossen. Die Folgekosten für die Energiekosten- und die Betriebskostenpauschale sind in die Folgehaushalte einzuplanen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lindenberg beabsichtigt seit Längerem die Erneuerung bzw. den Ausbau des Gehweges an der Rellyner Staße entlang der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L27.

Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang an der Bewilligung einer Zuwendung nach der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie M-V gescheitert.

 

Aufgrund von diversen Anforderungen (z.B. Fußgängerbreite von 2,50 m) Seitens des Straßenbauamtes Neustrelitz war die bisherige Planung durch das Ingenieurbüro Teetz zu überarbeiten.

 

Im Januar dieses Jahres fand dazu eine Vor-Ort-Beratung mit allen Beteiligten (Straßenbauamt, Landkreis, Ingenieurbüro, Gemeinde, Amt) statt.

In diesem Gespräch wies die Gemeinde u. a. auf die unzureichende Straßenentwässerung hin (verstopfte Einläufe, Pfützenbildung an Straßentiefpunkten).

Es konnte sich mit dem Straßenbauamt zur Errichtung eines Regenkanals einschließlich Rinne und Einlaufbauwerken zur anteiligen Entwässerung von Straße und Gehweg geeinigt werden.

Für den Entwässerungskanal wurde von Seitens des Straßenbauamtes Neustrelitz eine Kostenteilung angeboten. Dazu wird es eine gesonderte Kostenteilungsvereinbarung geben. Aufgrund der Gemeinschaftsmaßnahme wurden hier von Seiten des Straßenbauamtes Neustrelitz Fördermittel in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten, zu den ursprünglich vorgesehen maximal 65 %, in Aussicht gestellt.

 

Zudem wurde eine Verlängerung der Gehwegtrasse (Bauende) entlang des Kreuzungsbereiches L272/ MSE59 in Richtung Hasseldorf (ca. 10 bis 15m) in die Planung neu aufgenommen.

 

Auch die Straßenbeleuchtung war neu zu planen, da sie teilweise für die geplante Maßnahme in den Grünstreifen (Bankett) bzw. Stützwandbereich versetzt werden muss.

Da bereits für Lindenberg über die E.dis ein Vertrag für Dienstleistung Licht für 6 Lichtpunkte, u. a. an der Rellyner Straße Nr. 22 bis 34, besteht, wurde auch für den Bereich der geplanten Baumaßnahme ein Kostenangebot über die E.dis für einen Vertrag Dienstleistung Licht angefordert. Die E.dis sieht für den geplanten Bauabschnitt unter Einhaltung der Empfehlungen nach DIN Vorschrift statt der bisherigen 10 Leuchten nunmehr 14 Leuchten vor. Es werden technische Leuchten angeboten.

Die E.dis empfiehlt für die Finanzierung der Investitionskosten eine Laufzeit von 10 Jahren zu einem Bruttopreis in Höhe von ca. 7.786 € pro Jahr. In dem Kostenangebot sind keine Kosten für Tiefbauleistungen (z. B. Kabelgraben) sowie Demontage der bestehenden Straßenbeleuchtung enthalten.

Die Betriebskostenpauschale für Wartung und Reparatur der 14 Lichtpunkte beträgt jährlich etwa 633 € brutto, nach Fertigstellung würde für die Energieversorgung der 14 Leuchten eine jährliche Kostenpauschale in Höhe von ca. 620 € brutto anfallen.

 

Die letzte Kostenschätzung aus Juli 2023 ergab eine voraussichtliche Gesamtsumme in Höhe von 356.582,11 € Brutto. Davon entfallen 302.759,80 € auf Baukosten, 12.717,30 € auf Baunebenleistungen wie z.B. Vermessung und Baugrunduntersuchung sowie 41.105,01 € auf Planungsleistungen.

 

Aus vorstehend genannten Gründen war die Kostenschätzung aus 2023 durch das Ingenieurbüro Teetz zu überarbeiten.

Bis zur Fertigstellung der Beschlussvorlage lag diese jedoch noch nicht vor und wird dementsprechend bis zur geplanten Gemeindevertretersitzung am 10.07.2025 ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

Unter dem Produktsachkonto 54300.09600000 S001 sind 360.000,00 € eingeplant. Es ist eine Sperre i.H.v. 239.400,00 € gebucht. Somit stehen 120.600,00 € als Eigenmittel zur Verfügung.

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Anlagen

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