Beschlussvorlage - VO/GV 70/25/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung ordnet an bzw. genehmigt für die laufende Wahlperiode bis 2029 die dienstlich notwendigen Dienstreisen der Bürgermeisterin. 

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Sachverhalt

Für Dienstreisen der Bürgermeisterin soll stets eine nach § 2 Abs. 1 LRKG M-V erforderliche Genehmigung vorliegen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Die Genehmigung kann nur entfallen, wenn sie nach dem Amt des Berechtigten nicht in Betracht kommt, z.B. für hauptamtliche Wahlbeamte. Für ehrenamtliche Bürgermeister trifft diese Regelung nicht zu.

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel sind unter 11100/ 56130000 eingestellt, Mehrkosten entstehen durch diesen Beschluss nicht.

 

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