Beschlussvorlage - VO/GV 70/25/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den ersten Änderungsvertrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes von den Gemeinden Meesiger und Verchen auf die Gemeinde Schönfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Schönfeld
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Hagen Schröder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schönfeld
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Entscheidung
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15.07.2025
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Sachverhalt
Bekanntermaßen haben die Gemeinden Meesiger, Verchen und Schönfeld nach Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeindevertretungen im Jahr 2016 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes von den Gemeinden Meesiger und Verchen auf die Gemeinde Schönfeld und zur Bildung einer gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr geschlossen (Siehe Anlage). Nach nunmehr neunjähriger Geltungsdauer sehen die Vertragsparteien Bedarf an einigen Vertragsanpassungen.
So soll in § 1 des Vertrages eine Bestimmung aufgenommen werden, dass die Freiwillige Feuerwehr frühzeitig in die Planung der Löschwasserentnahmestellen einbezogen werden soll.
In § 3 soll eine Bestimmung aufgenommen werden, die sicherstellt, dass alle Kosten der Feuerwehr durch die Gemeinden geteilt werden, auch wenn sie nicht unter dem Produkt 12600 verbucht werden, sondern eine Investition darstellen. Das ist unproblematisch, da es praktisch so bereits gehandhabt wurde.
§ 3 Absatz 4 soll ersatzlos gestrichen werden. Das hat zur Folge, dass zukünftig auch alle erforderlichen Investitionen an den Liegenschaften (insbesondere sind das die Gerätehäuser) von den drei Gemeinden gemeinsam getragen werden.
In § 4 war zunächst gewünscht worden die Frist für die ordentliche Kündigung des Vertrages auf drei Jahre auszunehmen. Von der Aufsichtsbehörde erging hierzu der Hinweis, dass man dort die drei Jahre für unverhältnismäßig lang halte. Daher wurde die Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres beibehalten. Zusätzlich wurde jedoch ein Sonderkündigungsrecht für die Gemeinde Schönfeld für den Fall aufgenommen, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht mehr gegeben ist. Begründet wird dies mit dem Haftungsrisiko der Gemeinde Schönfeld als Trägerin der Aufgabe. Das Sonderkündigungsrecht entsteht jedoch erst dann, wenn die Brandschutzdienststelle des Landkreises den Wegfall der Einsatzbereitschaft feststellt. Der Vorschlag entstammt ebenfalls einer Empfehlung der Aufsichtsbehörde.
Die Änderungen sollen zum 1.1.2026 in Kraft treten, um für jedes Kalenderjahr (und damit Haushaltsjahr) einen einheitlichen Abrechnungsmodus zu gewährleisten.
Der Entwurf der Änderungsvereinbarung findet sich ebenfalls in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Die Änderungsvereinbarung muss von allen drei Gemeindevertretungen beschlossen und danach vom Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte genehmigt werden. Erst danach kann er öffentlich bekanntgemacht werden und zum 1.1.2026 in Kraft treten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,2 kB
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