Beschlussvorlage - VO/AA 19/25/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Aktualisierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Übernahme der Standesamtsverwaltung durch die Hansestadt Demmin entsprechend der Anlage. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, gemäß § 3 die jährliche Auswertung und Kostenfestsetzung vorzunehmen.

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Sachverhalt

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Demmin und den Ämtern Demmin-Land und Borrentin stammt vom 09.08.1993. Darin waren Begriffe aufgeführt, welche heute keine Ralevanz mehr haben. Daher wurde im Zuge der Änderung der Wohngeldvereinbarung mit der Hansestadt Demmin vereinbart, auch die Standesamtsvereinbarung zu überarbeiteten.

Maßgeblich für die Verteilung des Zuschussbedarfs bleiben die Einwohnerzahlen. Entsprechend der Wohngeldvereinbarung wurde aufgenommen, einmal jährlich im 4. Quartal eine Auswertung vorzunehmen und die Kosten festzusetzen.

Herr Küthe von der Hansestadt Demmin beendet den Gremiendurchlauf in der Hansestadt voraussichtlich am 02.07.2025, eine Vorabprüfung durch die uRAB ergab keine Beanstandungen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 
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Anlagen

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