Beschlussvorlage - VO/GV 51/25/036
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Bewirtschaftung des Parkplatzes in Gravelotte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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22.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Meesiger beschließt grundsätzlich die Bewirtschaftung des Parkplatzes in Gravelotte einem privaten Betreiber zu übertragen. Es wird festgestellt, dass der Parkplatz in Gravelotte keine öffentliche Verkehrsfläche ist. Es wird die Verwaltung beauftragt, ein Vergabeverfahren durchzuführen, an dem sich mehrere Firmen beteiligen sollen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot mit der Gewichtung 60 % Preiskonzept, 20 % Service, 20 % zusätzliche Kosten.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Dienstleistung eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Es sollen mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und Beauftragung notwendiger Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt.
Der Vertrag mit der Servicefirma für die derzeitigen Parkautomaten soll gekündigt werden.
Sachverhalt
Die Gemeinde Meesiger beabsichtigt für den Parkplatz in Gravelotte ein neues Parksystem einzuführen. Als Vorbild dient das von der Firma AVANTPARK neu eingerichtete Parksystem mit einem Kennzeichenscanner einer Konsole zur Bezahlung/Überweisung und Beschilderung in der Gemeinde Verchen. Mit diesem System ist gewährleistet, dass kein Parker kostenfrei parken kann und falls er es versucht wird ein Bußgeldverfahren angestoßen. Auf der einen Seite werden die Einnahmen mit dem Betreiber geteilt und der Betreiber erhält alle Einnahmen aus den Bußgeldverfahren. Der Betreiber soll eine private Firma werden und die Gemeinde zieht sich völlig aus der Bewirtschaftung des Parkplatzes zurück. Sie ist lediglich für den Stromanschluss die Leerung der Geldautomaten und die Kosten für die App – Zahlungsdienste zuständig. Um ein rechtlich sauberes Verfahren zu garantieren, wird empfohlen, ein Vergabeverfahren mit mehreren Anbietern durchzuführen um dann eine Gegenüberstellung in Tabellenform den Gemeindevertretern zur Entscheidung vorzulegen. Es liegt bereits ein Angebot einer Firma vor, das natürlich beim Vergabeverfahren verwendet werden kann oder die Firma gibt nach der Ausschreibung erneut ein Gebot ab. Der Vertrag mit der Servicefirma für die alten Parkscheinautomaten sollte mit der Inbetriebnahme des neuen Parksystems gekündigt werden. Mit Mail vom 19.05.2025 erhielt die Gemeinde Meesiger, die lediglich Pächter dieser Fläche ist von der Verpächterin die vertraglich erforderliche Zusage zu diesem Vorhaben. Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt. Nach § 8 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 5 Abs. 2 VGMinArbV M-V können Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) im Rahmen einer Verhandlungsvergabe vergeben werden. Es sind nach § 12 Abs. 2 UVgO mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Nach § 3a Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 5 Abs. Abs. 2 VgMinArbV M-V ist für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 200.000 € (netto) eine Freihändige Vergabe zulässig. Nach § 3b VOB/A sind mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
