Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2022, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 12.06.2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Sarow zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 3.459.363,44 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 vor Veränderung der Rücklagen: -150.128,10 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen: -150.128,10 EURO

 

Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr: 689.445,54 EURO

  

Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen oder der allgemeinen Kapitalrücklage brauchte nicht vorgenommen werden.

 

Die Finanzrechnung weist 2022 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung i. H. v. 11.790,97 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2022 ein Zahlungsmittelbestand von 970.018,59 EURO.

Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sarow zum 31. Dezember 2022 zu empfehlen.

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Anlagen

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