Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Ergänzung zum Beschluss Nummer VO/GV 67/25/017 „Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Kinderspielplatzes in Sarow“ vom 06.02.2025 beschließt die Gemeindevertretung, dass das Projektvorhaben trotz der geringeren Zuwendung umgesetzt werden soll, unter Vorraussetzung der gesicherten Finanzierung.

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Sachverhalt

Die Antragstellung auf die Gewährung einer Zuwendung für die Errichtung eines Spiel- & Begegnungsplatz in der Gemeinde Sarow erfolgte in Absprache mit Herrn Alexander Bull der LAG Demminer Land. Inhaltliche ergaben sich Änderungen bezüglich des Finanzierungsplanes. Da die Gemeinde zusätzlich eine Kofinanzierungserklärung für ihr Projektvorhaben abgeben muss, ergeben sich insgesamt 36 Prozent Eigenanteil anstatt, wie bisher angenommen, nur 20 Prozent für die Gemeinde Sarow.

 

Gesamtkosten (100%)

98.680,00 €

   Eigenmittel der Gemeinde (20%)

   19.736,00 €

   Zuwendung (80%)

   78.944,00 €

Zuwendung aus ELER-Mittel (80%)

63.155,20 €

Kofinanzierung durch die Gemeinde (20%)

15.788,80 €

 

Über das LEADER-Förderprogramm 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) können 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden, wodurch der Gemeinde ein Eigenanteil von 20 Prozent entstehen, welche bei den angenommenen Gesamtkosten in Höhe von 98.680,00 € einen Anteil von 19.736,00 € entspricht. Zusätzlich werden nach Beendigung des Projektvorhabens 20 Prozent der Fördersumme von 78.944,00 € durch den Kofinanzierungsanteil fällig, d.h. weitere 15.788,80 €. Somit entsteht ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von insgesamt 36 Prozent, was hier einer Summe von 35.524,80 € entspricht.

Darüber hinaus wird ein Fördermittel-Antrag gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Investitionen in Kinderspielplätze (Spielplatzförderrichtlinie 2023 M-V) formgebunden beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) bis zum 28. Februar 2025 gestellt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 10.000 Euro bei Gemeinden mit gesicherter oder eingeschränkter dauernder Leistungsfähigkeit je Antrag. Diese Drittmittel-Förderung würde dann zu einem Eigenanteil der Gemeinde iHv 31.924,80 € führen.

 

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Finanz. Auswirkung

Bereitstellung der finanziellen Mittel in den Haushalt 2026. 

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