Beschlussvorlage - VO/GV 73/25/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025.

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Sachverhalt

 Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit der rechtsaufsichtlichen Feststellung zur Nachtragshaushaltssatzung 2024 vom 05.03.2024 den Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2024 ff. angeordnet.

Am 16.12.2024 wurde das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde dann beschlossen. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Mecklenburg-Vorpommern (GemHVO-Doppik M-V) muss das Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben werden.

 

Gem.  § 17 b GemHVO-Doppik sind bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes die festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen abzurechnen und gegebenenfalls anzupassen. Ebenfalls sind die aktuelle Haushaltslage, die Analyse der Ursachen für den fehlenden Haushaltsausgleich und die Feststellung des Konsolidierungsbedarfes zu aktualisieren.

 

Laut dem rechtsaufsichtlichen Feststellungsschreiben zur Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 ist das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen einer Fortschreibung noch im Haushaltsjahr 2025 zu beschließen.

 

Demnach ist ein entsprechender Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. 

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Anlagen

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