Beschlussvorlage - VO/GV 13/25/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung des öffentlichen Spielplatzes in Beestland auf dem Flurstück 11/1 der Flur 4 bei gesicherter Finanzierung sowie Erfüllung aller Zuwendungs-voraussetzungen.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Lieferung der Spielgeräte eine Verhandlungsvergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

Zuschlagskriterium ist jeweils der Preis.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Es sollen mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Zuschlagskriterium ist jeweils der Preis.

 

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Sachverhalt

Bei der jährlichen Hauptuntersuchung des Spielplatzes nach DIN EN 1176 wurde festgestellt, dass der ordnungsgemäße Zustand der vorhandenen Spielgeräte nicht mehr der Sicherheit entspricht.

Voraussetzung für freud- und anspruchsvolles Spielen an Spielgeräten sind sichere Geräte und Geräteumgebung. Spielgeräte müssen bezüglich der Belastungen durch die Nutzer eine ausreichende Festigkeit aufweisen.

Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde dazu entschieden eine Rutsche anzuschaffen.

Das Material für die neuen Spielgeräte soll im Grunde aus Metall bestehen, zumal Holz gerade im Außenbereich anfälliger ist.

 

Nach der Kostenschätzung ergibt sich für die Lieferung der Spielgeräte ein voraussichtlicher Auftragswert von ca. 3.300,00 € brutto.

Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt.

Nach § 8 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 5 Abs. 2 VgMinArbV M-V können Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) im Rahmen einer Verhandlungsvergabe vergeben werden. Es sind nach § 12 Abs. 2 UVgO mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

 

Für die Bauleistung, hier: Aufstellung der Spielgeräte inkl. aller erforderlichen Erdarbeiten und Fallschutz sowie Aufstellung eines Hinweisschildes für Spielplätze nach den Vorschriften der DIN EN 1176 ergeben sich voraussichtlich Kosten in Höhe von 9.000,00 € brutto. Gemäß § 3a Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 5 Abs. Abs. 2 VgMinArbV M-V ist für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 200.000 € (netto) eine Freihändige Vergabe zulässig. Gemäß § 3b VOB/A sind mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

 

Für die Erstabnahme sind für den Spielplatz 200,00 € brutto eingeplant.

 

Im Haushalt stehen für die Sanierung der Spielplätze finanzielle Mittel in Höhe von 18.800,00 zur Verfügung.

 

 

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