Beschlussvorlage - VO/AA 19/25/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wohngeldbearbeitung mit der Hansestadt Demmin entsprechend der Anlage. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, gemäß § 7 die jährliche Auswertung und Kostenfestsetzung vorzunehmen.

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.2018 die Auslagerung der Wohngeldstelle an die Hansestadt Demmin beschlossen. In der Sitzung am 10.12.2018 wurde der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Auslagerung der Wohngeldstelle an die Hansestadt Demmin beschlossen. Am 13.09.2022 wurde die 1. Änderung aufgrund des Heizkostenzuschusses an Geringverdiener durch Ergänzung des § 6 beschlossen. 

Mit Schreiben vom 10.12.2024 wurde mitgeteilt, dass bereits 2023 eine dritte Kraft für die Wohngeldbearbeitung eingestellt wurde. Die öff.-rechtl. Vereinbarung hat zur Begrenzung der Aufwendungen in § 2 Abs. 1 die Regelung, dass maximal zwei Vollzeitäquivalente gemäß TVöD für die Berechnung herangezogen werden. Spätestens jetzt hätte aus Amtssicht eine Änderung der Vereinbarung erfolgen müssen.

In der letzten Sitzung des Amtsausschusses am 16.01.2025 wurden der Amtsvorsteher Herr Schumacher, der Leitende Verwaltungsbeamte Herr Puchert, der Bürgermeister von Sarow Herr Wellenbeck und der Bürgermeister von Nossendorf Herr Tietböhl beauftragt, die Verhandlungen mit der Hansestadt Demmin über die Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Auslagerung der Wohngeldstelle an die Hansestadt Demmin, zuletzt geändert mit Beschluss vom 13.09.2022, aufgrund der Veränderungen durch die Wohngeldreform des Bundes zu führen und ggfls. rückwirkend zum 01.01.2023 zu vereinbaren.

Daraufhin wurde eine Besprechung mit der Hansestadt Demmin vereinbart, um die Verhandlungen aufzunehmen. Diese hat unter Beteiligung des Bürgermeisters Herrn Witkowski und seiner beiden Stellvertreter, Herren Szabó und Küthe,  am 18.02.2025 hier im Amt stattgefunden. Vorab übersandte die Hansestadt Demmin eine Entwicklung der Fallzahlen (siehe Anlage Info Zahlungen_Fallzahlen). Es wurde vereinbart, dass die Hansestadt Demmin die Rechtslage noch einmal überprüft und einen Änderungsvorschlag unterbreitet.

Durch Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2023 wurde die Anspruchsbasis erheblich verbreitert, die Anzahl der Wohngeldberechtigten ist nachweislich gestiegen. Demnach ist der Hansestadt Demmin ein Festhalten an der bisherigen Obergrenze von zwei VZÄ nicht mehr zuzumuten, ein Anspruch auf Änderung der Vereinbarung ist damit zu unterstellen. Der ursprüngliche Vorschlag von Bürgermeister Witkowski enthielt eine rückwirkende Änderung der Vereinbarung zum 01.01.2023 mit dem Hinweis, das Amt hätte auch Landeszuweisungen dafür erhalten. Höhere Landeszuweisungen gab es jedoch erst ab dem Jahr 2024.

Der nunmehr vorliegende Vorschlag der Hansestadt Demmin enthält im Wesentlichen drei Punkte (siehe Anlage 2. Änderung):

§ 1 Streichung der Oberbegrenzung der eingesetzten Vollzeitäquivalente

§ 2 Jährlicher Termin zur Auswertung der Arbeit und Kostenfestsetzung

§ 3 Vereinbarungsänderung ab 01.01.2024.

Die Hansestadt hat seit dem 08.07.2023 eine dritte Kraft beschäftigt, würde damit die Mehrkosten 2023 alleine tragen. Die Mehrkosten für das Amt ab 2024 sind durch die höheren Zuweisungen des Landes für das Amt grundsätzlich zumutbar. Durch die jährliche Auswertung bleiben wir stets informiert über Veränderungen jeglicher Art, damit einher geht mehr Transparenz u. a. für die Planungen der Haushalte.

Die Beauftragten des Amtsausschusses empfehlen dem Amtsausschuss, den Änderungsvorschlag anzunehmen und die 2. Änderung zu beschließen.

 

Der hierzu ergangene Beschluss vom 10.04.2025 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet, der TOP ist im öffentlichen Teil der SItzung zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten werden auf dem Produkt/Sachkonto 12200.52543 gebucht.

 

 
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Anlagen

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