Beschlussvorlage - VO/GV 16/25/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kletzin
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Entscheidung
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21.10.2025
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 09.10.2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Kletzin zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.
Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Bilanzsumme: 6.117.399,82 EURO
Das Jahresergebnis 2022 vor Veränderung der Rücklagen: 40.585,30 EURO
Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen: 182.256,10 EURO
Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr: 1.326.840,77 EURO
Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen oder der allgemeinen Kapitalrücklage brauchte nicht vorgenommen werden.
Es wurde jedoch eine Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i.H.v. 141.670,80 EURO.
Die Finanzrechnung weist 2022 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung i. H. v. -614.461,68 EURO aus.
In der Finanzrechnung ist unter sonstige Investitionsauszahlungen eine Summe i.H.v. 707.804,00 € zu finden. Hierbei handelt es sich um eine zahlungsneutrale Umbuchung zum Ausgleich des negativen Saldos aus der Investitionstätigkeit in Muster 5a.
Es ergibt sich am Ende des Jahres 2022 ein Zahlungsmittelbestand von 1.973.389,22 EURO.
Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kletzin zum 31. Dezember 2022 zu empfehlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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