Beschlussvorlage - VO/GV 16/25/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2022, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.

2. Eine Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i.H.v. 141.670,80 EURO wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 09.10.2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Kletzin zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 6.117.399,82 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 vor Veränderung der Rücklagen: 40.585,30 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen: 182.256,10 EURO

 

Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr: 1.326.840,77 EURO

  

Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen oder der allgemeinen Kapitalrücklage brauchte nicht vorgenommen werden.

Es wurde jedoch eine Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i.H.v. 141.670,80 EURO.

 

Die Finanzrechnung weist 2022 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung i. H. v. -614.461,68 EURO aus.

 

In der Finanzrechnung ist unter sonstige Investitionsauszahlungen eine Summe i.H.v. 707.804,00 € zu finden. Hierbei handelt es sich um eine zahlungsneutrale Umbuchung zum Ausgleich des negativen Saldos aus der Investitionstätigkeit in Muster 5a.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2022 ein Zahlungsmittelbestand von 1.973.389,22 EURO.

Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kletzin zum 31. Dezember 2022 zu empfehlen.

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Anlagen

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