Beratung - VO/GV 70/25/027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bekanntermaßen haben die Gemeinden Meesiger, Verchen und Schönfeld nach Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeindevertretungen im Jahr 2016 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes von den Gemeinden Meesiger und Verchen auf die Gemeinde Schönfeld und zur Bildung einer gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr geschlossen (Siehe Anlage). Nach nunmehr neunjähriger Geltungsdauer sehen die Vertragsparteien Bedarf an einigen Vertragsanpassungen.

Nachdem der Verwaltung durch Vertreter der Gemeinde Schönfeld die zunächst abgesprochenen Änderungswünsche mitgeteilt wurden, war ein Änderungsvertrag entworfen und mit der Fachaufsichtsbehörde (Brandschutzdienststelle des Landkreises) abgestimmt worden. Die Gemeindevertretung Schönfeld hatte diesen Vertrag beschlossen, wogegen die Gemeindevertretung Meesiger den Beschluss über diesen Entwurf vertragt hatte.

Daher fand am 16.9.2025 eine Besprechung der Angelegenheit in der Amtsverwaltung statt, an der folgende Personen teilnahmen:

  • Fr. Dürr (Bgm-in. Gemeinde Schönfeld)
  • Hr. Berndt (stellv. Bgm. Gemeinde Verchen)
  • Hr. Fernow (Bgm. Gemeinde Meesiger)
  • Hr. Drienko (FFW Ostufer Kummerower See)
  • Hr. Schröder (Leiter Bau- und Ordnungsamt)
  • Fr. Kurth, Fr. Henke (Sachbearbeitung Brandschutz)

Im Ergebnis legten die Vertreter/innen der Gemeinden fest, dass folgende Punkte vor einem neuerlichen Vertragsentwurf in allen Gemeindevertretungen beraten werden sollen:

  1. Können sich die Gemeinden Verchen und Meesiger vorstellen, die Trägerschaft über die Freiwillige Feuerwehr Ostufer Kummerower See dauerhaft zu übernehmen; kann sich die Gemeinde Schönfeld vorstellen, die Trägerschaft auf eine der beiden Gemeinden zu übertragen?
  2. Der Vertrag soll eine Regelung enthalten, wonach sich auch die Gemeinden, die nicht Träger der FFW sind, aktiv an der Rekrutierung neuer Kameraden/innen beteiligen.
  3. Bei Durchführung einer Investition zu einer Erneuerung bzw. wesentlichen Umgestaltung des Standortes der FFW sollen sich die drei Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl an der Finanzierung des kommunalen Eigenanteils beteiligen.
  4. Für den Fall zu 3. soll der Vertrag eine bestimmte Mindestlaufzeit haben, bevor er ordentlich gekündigt werden kann. Dies soll der Absicherung der Gemeinden dienen, die ansonsten möglicherweise einen eigenen Standort finanzieren müssen, obwohl sie gerade in einen anderen Standort (anteilig) investiert haben.

Nach Abschluss der Beratungen in allen drei Gemeinden soll in Abhängigkeit vom Beratungsergebnis in allen drei Gemeinden ein neuer Vertragsentwurf erarbeitet werden, der dann durch die drei Gemeindevertretungen beschlossen werden muss.

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Anlagen

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