Beschlussvorlage - VO/GV 70/25/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung der Blitzschutzanlage auf der Turnhalle in Schönfeld. Das Amt wird beauftragt, mögliche Förderungen zu prüfen und ggfls. zu beantragen.Die Durchführung einer freihändigen Vergabe gemäß Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB/A) i.V.m. § 5 Absatz 2Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbV M-V), nach bestätigtem Doppelhaushalt 2025-2026, wird beschlossen. Die Auftragserteilung erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderrichtlinien..

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Sachverhalt

Auf der Turnhalle in Schönfeld ist keine Blitzschutzanlage installiert. Gemäß der Landesbauordnung MV in Verbindung mit der DIN EN 62305 muss auf öffentlichen Gebäuden, insbesondere auf schulisch genutzten Sportstättengebäuden eine entsprechende Blitzschutzanlage instaliert sein.

Kosten für die Errichtung sind im Haushalt in Höhe 25.000 € eingeplant.

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Finanz. Auswirkung

Für die Blitzschutzanlage wurden unter Produkt/Sachkonto 21103.09600000 Kosten in Höhe von 25.000 € im Haushalt 2025 eingeplant.

 

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