Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für die

Haushaltsjahre 2026/2027. 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

 

1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Haushaltssatzung 2026/2027 unterliegt nicht der Genehmigungspflicht.

 

Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 23.09.2025 vorbereitet.

Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor. 

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Anlagen

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