Beschlussvorlage - VO/GV 16/25/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die nachträgliche Billigung der Auftragsvergabe an die Firma SHT Bobzin GmbH & Co. KG durch das Amt Demmin-Land zum Angebotspreis von 21.826,17 € (brutto) vom 20.05.2025.

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Sachverhalt

Am 21.03.2025 kam es zu einem massiven Leitungswasserschaden (LW-Schaden) infolge eines Rohrbruches an der Heizungsanlage des Wohnhauses Pensin 27. Die beauftragte Trocknungsfirma stellte bei der Schadenaufnahme fest, dass ein Deckenbalken stark beschädigt ist. Um das ganze Ausmaß der Beschädigung festzustellen, musste der Balken freigelegt werden. Hierzu musste die Heizungsanlage und der Heizraum, diese befinden sich im Dachgeschoss des Hauses, zurückgebaut werden. Eine Wiedermontage der 22 Jahre alten Heizungsanlage wurde aus energetischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Betracht gezogen. Die Tragfähigkeit des beschädigte Deckenbalken konnte durch anbolzen von entsprechenden Bohlen wieder hergestellt werden. Die Angebotsabfrage ergab zwei Absagen (Heizung/Sanitär Hans Schumacher sowie Heizung/Sanitär Detlef Stern) und ein Angebot der Firma SHT.

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Finanz. Auswirkung

10.000 € werden aus dem Produkt 11401.52310000 umgebucht

10.000 € werden aus dem Produkt 11402.52310000 DS 85/86 umgebucht

Die restlichen finanzielle Mittel stehen auf dem Konto 11402/52310000 Pen27 zur Verfügung.

 

 

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