Beschlussvorlage - VO/GV 16/25/040
Grunddaten
- Betreff:
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Reparatur der Fassade des Kulturzentrums Kletzin, 2. und 3. Bauabschnitt
- Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Madlen Dwars
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kletzin
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Reparatur der Fassade des Kulturzentrums Kletzin, wie im Sachverhalt dargestellt, im 2. und 3. Bauabschnitt im Rahmen der in den Haushalt 2026 geplanten finanziellen Mittel durchzuführen.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Planungsleistungen eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Es sollen mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Vergabe der Bauleistungen eine freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Es sollen mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zuschlagskriterium ist jeweils der Preis.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und Beauftragung notwendiger Nachträge während der Baumaßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Haushalt 2026 ermächtigt.
Sachverhalt
Die Fassade des Kulturzentrums wurde 2008/2009 saniert.
Die Fassadenfläche sowie die Anschlüsse zu Fenstern und Türen weisen zahlreiche Risse auf. Der Putz und die Putzfarbe wurden labortechnisch untersucht und die Ausführung der Arbeiten wurde in drei Bauabschnitte aufgeteilt:
- BA – Giebel Saal mit Bild bis zur südwestlichen Ecke des Vereinshauses;
- BA – Saal Straßenansicht, Giebel, Rückseite, Verbinder;
- BA – Vereinshaus Süd- und Ostansicht.
Der 1. BA wurde bereits in 2025 abgeschlossen.
Innerhalb dieser Maßnahme wurden zusätzliche Arbeiten, wie die Beschichtung des Dachkastens und die Verkleidung des Ortgangbrettes sowie Arbeiten im Sockelbereich (lose und hohle Sockelputzschicht), erforderlich.
Mit dem 2. und 3. BA soll die Reparatur der Fassade fortgesetzt werden. Die Ausführung dieser Arbeiten ist für 2026 geplant. Hierfür werden Planungsleistungen und Bauleistungen für folgende Maßnahmen je Bauabschnitt (2. BA ca. 420 m² und 3. BA ca. 250 m²) erforderlich:
1. Fassade reinigen und Roststellen auskratzen
2. Risse sanieren
3. Anschlüsse zu den Fensterlaibungen und den Fensterbänken auskratzen und mit Gewe-
be-Eckwinkel sowie Anschlussleisten erneuern
4. Silikonfugen zu den Fenstern erneuern
5. Ablauffuge für Regenwasser in Fensterbänke fräsen
6. Sockel sanieren
7. Lackierarbeiten Dachkasten
8. Ortgangbrett mit Blech verkleiden
9. Fassade mit Fassaden- und Renoviermörtel sowie Gittermatten reparieren und einen
neuen wetterbeständigen Farbanstrich auftragen.
Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt.
Für die Planungsleistungen im 2. und 3. BA ergeben sich voraussichtliche Kosten in Höhe von 15.000,00 € netto.
Nach § 8 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 5 Abs. 2 VgMinArbv M-V ist für Planungsleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahme-wettbewerb zulässig. Es sind gem. § 12 Abs. 2 UVgO mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Für die Bauleistungen im 2. und 3. BA ergeben sich voraussichtliche Kosten in Höhe von 102.000 € netto.
Nach § 3a Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 5 Abs. Abs. 2 VgMinArbV M-V ist für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 200.000 € (netto) eine Freihändige Vergabe zulässig. Nach § 3b VOB/A sind mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
