Beschlussvorlage - VO/GV 51/25/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der investiven Maßnahme zum Ausbau des „Duddens“ unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten bei gesicherter Gesamtfinanzierung. Die erforderlichen Ingenieurleistungen zur Projektplanung, Vermessungsleistungen und der Baugrunduntersuchungen werden gemäß § 12 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 2 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen -Verfahrensordnung M-V im Rahmen einer Verhandlungsvergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Für die Projektplanung sind folgende Ingenieurbüros zu beteiligen:

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Für die Vermessungsleistungen sind folgende Vermessungsbüros zu beteiligen:

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Für die Vergabe der Baugrunduntersuchungen/geotechnischer Bericht sind folgende Ingenieurbüros zu beteiligen:

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung beabsichtigt den Ausbau des Weges „Dudden“ in Meesiger. Der Verbindungsweg zwischen den gemeindlichen Straßen „Unnerdörp“ und „An Brink“ ist mit maroden Betonplatten befestigt, die seit einer Baumaßnahme von 1992 hier provisorisch verlegt wurden. In 2007 wurde bereits eine Förderung aus der Dorferneuerung für den Ausbau des 65 m langen Weges in Asphaltbauweise über eine Breite von 4,50 m beantragt, wurde aber zugunsten anderer Projekte bislang nicht bewilligt. Für die Planung und Erstellung der Unterlagen zur Beantragung der Genehmigung gemäß § 10 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes M-V, die auch für die Beantragung von Fördermitteln bei der Priorisierung ausschlaggebend ist, ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich. Bei der Projektplanung sollten entsprechende Entwässerungsanlagen berücksichtigt werden. Gemäß § 12 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 2 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen -Verfahrensordnung M-V ist bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 100.000 € eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen zulässig. Somit sind die Ingenieurleistungen zur Planung der Verkehrsanlage, die freiberuflichen Leistungen zur Entwurfsvermessung sowie die Ingenieurleistungen zur Baugrunduntersuchung im Rahmen einer Verhandlungsvergabe durch Beteiligung von mindestens drei geeigneten Ingenieurbüros zu vergeben. Nach vorläufiger Kostenschätzung durch die Bauverwaltung werden für die Ingenieurleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), die zur Beantragung der Zuwendung erforderlich ist, voraussichtlich 15.000 € benötigt. Die voraussichtlichen Baukosten werden mit Kostenberechnung im Zuge der Planung ermittelt. Gemäß Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung ist eine Mindestzuwendung von 50% bei gesicherter dauernder Leistungsfähigkeit (RUBIKON grün) ist möglich.     

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Finanz. Auswirkung

In den Haushalt 2026/2027 werden 20.000 € unter dem Produktsachkonto 54100.09600000 Projekt „S60“ für die Projektplanung zur Beantragung der Fördermittel eingestellt.Diese stehen nach Beschluss in der GV und nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zur Verfügung.

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