Beschlussvorlage - VO/AA 19/26/090

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Nachtragshaushaltssatzung des Amtes für das Haushaltsjahr 2026 gemäß der Anlagen.

Reduzieren

Sachverhalt

Das Amt hat für die Haushaltsjahre 2025/2026 eine Haushaltssatzung erlassen. Aufgrund nicht geplanter Investitionen und der Auszahlung aus Spitzabrechnung 2024 in 2026 an die Gemeinden sowie weiterer Instandhaltungsmaßnahmen und Kostenanpassungen hat das Amt gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 und 4 KV M-V unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

Die vom Amtsausschuss beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...