Beschlussvorlage - VO/AA 19/26/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt abweichend des Beschlusses vom 15.10.2019 für das Jahr 2024 einen Betrag in Höhe von 342.343,76 € im Rahmen der Spitzabrechnung 2024 unter Einbeziehung des Ergebnisses der Finanzrechnung 2024 und der übertragenen Ermächtigungen ins Folgejahr an die Gemeinden unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlage des Vorvorjahres (2022) auszuzahlen.

 

 

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Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 dem Amtsausschuss empfohlen, den Umgang mit Guthaben des Amtshaushaltes grundsätzlich zu ändern. Die Jahresrechnungen in den letzten Jahren haben ergeben, dass die planmäßig vorgesehenen Amtsumlagebeträge oft den tatsächlichen Bedarf überschritten. Das führte zu einer Ansammlung von liquiden Mitteln im Amtshaushalt.

 

Es sollten ab der Haushaltsplanung 2020 mögliche Guthaben, welche bei der Finanzrechnung des Vorvorjahres nach Berücksichtigung aller für das Jahr noch anzurechnenden Einzahlungen und Auszahlungen entstanden, in dem Haushaltsjahr wieder an die Gemeinden ausgezahlt werden. Bei der Berechnung der Anteile der Gemeinden wurden die Bemessungsgrundlagen des Vorvorjahres (erstmals somit für die Jahresrechnung  2018), zugrunde gelegt. Mit der vorgeschlagenen Verteilung/Spitzabrechnung sollten die finanziellen Mittel an die Gemeinden zurückfließen. 

 

Das Jahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in der Finanzrechnung in Höhe von -60.856,24 € ab. Der Beschluss aus 2019 greift bisher nur bei erwirtschafteten Guthaben, welches in 2024 nicht der Fall ist.

Aufgrund des Geldbestandes des Amtes soll ein Betrag in Höhe von 342.343,76 € an die Gemeinden ausgeschüttet werden. Dieser Betrag ist als Aufwand im Nachtragshaushalt 2026 eingeplant.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Rückzahlung werden die liquiden Mittel des Amtes abgebaut. 

 

 

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