Beschlussvorlage - VO/GV 16/26/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Kletzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Hagen Schröder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kletzin
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Entscheidung
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03.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kletzin beschließt:
- Die Gemeindevertretung nimmt den durch das Ingenieurbüro erarbeiteten Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kletzin vom 15.01.2024 zur Kenntnis und macht ihn mit den folgenden Spezifikationen, Ergänzungen und Abweichungen zur Grundlage der eigenen Planung. Es wird festgestellt, dass die vorliegenden Planungen nicht ausreichen, um einen rechtskonformen Brandschutzbedarfsplan zu beschließen. Deshalb werden im Folgenden Festlegungen getroffen, wie dieses Ziel erreicht wird und wie die festgestellten Defizite übergangsweise behoben oder verbessert werden können. Zielstellung ist, dass spätestens im Dezember 2026 eine regelkonforme Brandschutzbedarfsplanung beschlossen werden kann.
- Es werden konkrete Schutzziele auf Gemeindeebene festgelegt und dokumentiert, einschließlich der Qualitätskriterien (Mindesteinsatzstärke, Eintreffzeit, Erreichungsgrad) für die relevanten standardisierten Szenarien. Die bisher auf Amtsebene formulierten allgemeinen Schutzziele werden hierfür als Ausgangspunkt genutzt, jedoch gemeindespezifisch abgeleitet. Hierzu wird das Amt beauftragt, bis Dezember 2026 in Zusammenarbeit mit den Ortswehrführungen Kletzin und Pensin einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
- Die Risiko- und Gefährdungsanalyse ist fachlich zu vervollständigen und auf einen aktuellen 5‑Jahres-Zeitraum umzustellen (2020–2025). Es sind weitere für Kletzin zutreffende Schadensszenarien neben den bisher abgebildeten Realbrandszenarien und dem kritischen Verkehrsunfall systematisch zu berücksichtigen (u. a. Wasser- und Gefahrstoff-/CBRN-Lagen). Hierzu wird das Amt beauftragt, bis Dezember 2026 in Zusammenarbeit mit den Wehrführungen Kletzin und Pensin einen Vorschlag zu erarbeiten. Es genügt dabei die Erstellung einer Veränderungsliste zur Aktualisierung der vorliegenden Planung.
- Die Mitwirkung benachbarter Feuerwehren wird verbindlich in der Planung berücksichtigt und in die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) integriert. Ziel ist eine wirtschaftliche und sachgerechte Zielerreichung durch abgestimmte Redundanzen, insbesondere für Sondertechnik wie DLK, hydraulische Rettungssätze, Großtanklöschfahrzeuge, MZB/RTB. Dazu werden durch den Bürgermeister und seine Stellvertreter Verhandlungen mit den Nachbargemeinden aufgenommen, um zu entsprechenden Vereinbarungen zu kommen. Ziel ist diese Vereinbarungen bis Dezember 2026 vorliegen zu haben, um sie damit in den Brandschutzbedarfsplan verbindlich zu integrieren.
- Die Gemeinde folgt der Empfehlung, die Leistungsfähigkeit bei der Technischen Hilfeleistung zu erhöhen. Abweichend von einer isolierten Eigenbeschaffung werden die vorhandenen hydraulischen Rettungssätze in Nachbargemeinden über die AAO (Ausrückeordnung) planmäßig eingebunden (siehe Punkt 4). Die OF Kletzin übernimmt bis zum Eintreffen der Nachbareinheiten definierte Erstmaßnahmen (Absicherung, Batteriemanagement, Erstöffnung u. ä.). Dazu wird die Möglichkeit der Ausrüstung mit einem kostengünstigeren und leichteren Kombigerät geprüft und weiterer Materialien geprüft. Da eine Verlastung auf dem vorhanden LF 10 der OF Kletzin im Rahmen der aktuellen Zulassung nicht möglich ist, das Fahrzeug aber Gewichtsreserven bietet, wird Möglichkeit der Auflastung geprüft und veranlasst. Für den Fall, dass dies möglich ist, wird dies entsprechend vollzogen. Insoweit das Fahrzeug damit in die Kategorie LF 20 fällt, wird dies auch so im Brandschutzbedarfsplan verankert. Damit wird das Kombigerät auf dem Fahrzeug verlastet. Zu Umsetzung wird das Amt mit Unterstützung des OF Kletzin beauftragt. Darüber ist bis September 2026 gegenüber der GV zu berichten.
- Eine Eigenbeschaffung eines TLF ≥ 2.000 l wird derzeit nicht priorisiert, sofern die überörtliche Einbindung geeigneter Fahrzeuge (z. B. LF 20 mit Tankkomponente bzw. TLF) innerhalb der Hilfsfrist über die AAO abgesichert wird (siehe Punkt 4).
- Für Lagen mit erforderlicher Menschenrettung über Hubrettungsfahrzeug wird die DLK-Verfügbarkeit über die AAO gesichert. (siehe Punkt 4.)
- Es wird geprüft und dokumentiert, welche Gefahrstoffe in der Gemeinde temporär gelagert oder umgeschlagen werden. Bei Bedarf wird die Ausrüstung des LF 10 (Kletzin) ergänzt (z. B. geeignete PSA/CSA, Gaswarngerät, Dekon‑Eigenschutz). Das Amt wird beauftragt im Zusammenwirken mit der OF Kletzin und Pensin bis Dezember 2026 die notwendigen Informationen vorzulegen und ggf. die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände der GV zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
- Die Gemeinde bestätigt, dass die Löschwasserversorgung strukturell zu verbessern ist. Mit dem nächsten Haushaltsplan soll ein Umsetzungsprogramm (bauliche Maßnahmen, Entnahmestellen, Prioritäten nach Risiko) vorgelegt und die Finanzplanung integriert werden. Dazu werden die Ortswehrführungen beauftragt, bis Dezember 2026 für ihre Bereiche eine Prioritätenliste der notwendigen Entnahmestellen der GV und dem Amt vorzulegen. Sofern die GV diese Liste bestätigt, wird das Amt beauftragt, entsprechende Vorplanungen vorzunehmen, um die ersten Mittel in die Haushaltsplanung 2028/2029 aufzunehmen.
- Als kurzfristig wirkende Maßnahme zur Verbesserung der Löschwasserversorgung wird für die OF Pensin ein Pickup als Ersatz für den MTW LO und ein neuer Schlauchwagen beschafft, mit dem der zügige Aufbau der Wasserversorgung über lange Wegstrecke ermöglicht wird. Diese Komponente dient langfristig zudem der Unterstützung von Nachbargemeinden in der Wasserversorgung, als Gegenleistung für die Unterstützungen gemäß Nummer 4. Überdies ersetzt der Pickup den MTW LO, um weitere Kameraden zur Erreichung der Gruppenstäre zuzuführen. Die Mittel für diese Beschaffungen sind in der aktuellen Haushaltsplanung bereits vorgesehen. Die Beschaffung soll nach Beschaffung über den Bedarfsplan zügig begonnen werden. Die Wehrleitung der OF Pensin wird beauftragt in der GV bis Juni 2026 einen Vorschlag für die entsprechenden Leistungsverzeichnisse vorzulegen, um ein entsprechendes Vergabeverfahren beginnen zu können.
- Es wird klargestellt, dass sich etwaige Arbeitsaufträge aus den Nummern 1-10, die sich an das Amt Demmin-Land richten, nur auf die administrative Umsetzung der fachlichen Zuarbeit durch die Wehrführungen der Gemeinde beziehen. Die brandschutz- und feuerwehrfachliche Zuarbeit erfolgt ausschließlich durch die Wehrführungen.
Sachverhalt
Das Amt Demmin-Land hat einen Brandschutzbedarfsplan (BBP) für die Gemeinde Kletzin erarbeiten lassen. Dieser stellt die Grundlage für eine strukturierte, nachvollziehbare und wirtschaftliche Ausrichtung der kommunalen Pflichtaufgaben im Brandschutz und in der Hilfeleistung dar. Der BBP orientiert sich grundsätzlich an der Struktur der Verwaltungsvorschrift und erfüllt wesentliche inhaltliche Anforderungen. Die Risiko- und Gefährdungsanalyse ist zwar getrennt für die Ausrückebereiche der Ortsfeuerwehren Kletzin und Pensin aufgebaut, bleibt jedoch insgesamt fachlich unvollständig. Es bestehen allgemeine Schutzzieldefinitionen auf Amtsebene. Konkrete Schutzziele für die Gemeindeebene wurden jedoch nicht abgeleitet. Dadurch können zentrale Qualitätskriterien (Mindesteinsatzstärke, Eintreffzeit, Erreichungsgrad) nicht valide dargestellt werden. Eine verbindliche Betrachtung und Berechnung unter Einbeziehung benachbarter Einheiten sowie ein belastbarer Zeit- und Maßnahmenplan fehlen. Die Datengrundlage der Risikoanalyse bezieht sich auf einen bereits länger zurückliegenden Zeitraum, deshalb muss die Betrachtung ist auf einen aktuellen 5‑Jahres-Zeitraum umgestellt werden. Die Gemeindevertretung will die Planung VV‑konform und rechtssicher fortschreiben. Das erfordert insbesondere die Ableitung gemeindespezifischer Schutzziele und die Vervollständigung der Risikoanalyse. Ohne belastbare Qualitätskriterien und ohne verbindliche Einbindung von Nachbareinheiten besteht das Risiko von Fehldimensionierungen (Ausstattung/Personal) und nicht wirtschaftlichen Lösungen. Die Unterlagen zeigen Ansatzpunkte, wie durch AAO‑Anpassungen und überörtliche Einbindung (z. B. hydraulische Rettungssätze, DLK, Tankkomponente, MZB) eine sachgerechte und wirtschaftliche Absicherung erreicht werden kann. Eigene Beschaffungen werden daher nur dort verfolgt, wo die überörtliche Lösung nicht tragfähig oder nicht fristgerecht verlässlich ist. Die Löschwasserversorgung ist als Pflichtaufgabe dauerhaft baulich sicherzustellen. Ergänzende mobile Lösungen können Übergänge überbrücken, ersetzen jedoch nicht die flächendeckende bauliche Umsetzung.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass diese Beschlussvorlage durch den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters, Herrn Wille, nach einer durchgeführten gemeinsamen Sitzung der gemeindlichen Ausschüsse erstellt wurde. Es spiegelt daher nicht die Auffassung der Verwaltung wider, weil sie sich außer Stande sieht, Ausführungen und Ergebnisse eines Ingenieurbüros für Brandschutzplanung, das sich auf die Erstellung von gemeindlichen Brandschutzbedarfsplänen spezialisiert hat, fachlich in Frage zu stellen. Eine Hinzuladung des erstellenden Brandschutzingenieurs wurde sowohl unmittelbar nach Erstellung des Bedarfsplanes vor ca. 2 Jahren (damals kostenfrei) als auch zur vor kurzem stattgefundenen Ausschusssitzung (kostenpflichtig) durch die Gemeinde abgelehnt.
Lediglich Punkt 11. des Beschlussvorschlags ist dem ursprünglich erstellten Vorschlag durch die Verwaltung hinzugefügt worden. Dessen Inhalt entstammt einem Gespräch des Amtsvorstehers mit dem Bürgermeister der Gemeinde vom 18.2.2026. In dem Gespräch wurde klargestellt, dass sich die Aufträge an die Verwaltung lediglich auf eine administrative Umsetzung der fachlichen Zuarbeit durch die Wehrführungen beziehen. Es wurde klargestellt, dass eine brandschutzfachliche Tätigkeit der Verwaltung nicht erwartet wird.
