Beschlussvorlage - VO/GV 73/26/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2024, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.

2. Eine Entnahme aus der zweckgebunden Kapitalrücklage i.H.v. 16.693,07 EURO wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 05.03.2026 den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2024 gemäß § 3 a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt: 3.360.429,97 EURO

 

Das Jahresergebnis 2024 vor Veränderung der Rücklagen beträgt: -14.591,00 EURO

 

Das Jahresergebnis 2024 nach Veränderung der Rücklagen beträgt: -26.165,13 EURO

 

Eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 16.693,07 EURO und eine Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich sind vorgenommen worden.

 

Die Finanzrechnung weist 2024 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung i. H. v. -11.236,74 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2024 ein Zahlungsmittelbestand von 285.208,32 EURO (im laufenden, investiven und durchlaufenden Bereich).

Der Haushaltsausgleich im laufenden Bereich ist mit einem Betrag von 234.625,78 EURO zum 31.12.2024 laut Muster 5 a liquide Mittel gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sommersdorf zum 31. Dezember 2024 zu empfehlen.

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Anlagen

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