Beschlussvorlage - VO/GV 13/26/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Grünflächenpflegearbeiten an Gemeindestraßen sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Zur Vergabe der Dienstleistungen wird die Durchführung einer Verhandlungsvergabe gemäß § 12 Absatz 2 UVgO in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Satz 2 VgMinArbV M-V beschlossen. Zuschlagskriterium ist der Preis.

Folgende Unternehmen sind bei der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen:

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistungen zur Grünflächenpflege an Gemeindestraßen, Spiel- und Sportplätzen sowie auf weiteren gemeindlichen Grünflächen in den Ortsteilen Warrenzin, Beestland, Upost und Wolkow.

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung M-V (VgMinArbV M-V) in Verbindung mit § 12 Absatz 2 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) können Dienstleistungen und sonstige Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 100.000 € im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Hierzu soll ein Rahmenvertrag für die Dauer von 2 bis 5 Jahren abgeschlossen werden. Die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie Lagepläne der zu pflegenden Grünflächen in den jeweiligen Ortsteilen werden zur Sitzung vorgelegt.   

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Finanz. Auswirkung

Unter dem Produktsachkonto 54100/52330000 wurden für die Unterhaltung der Gemeindestraßen inkl. der straßenbegleitenden Grünflächen und der Entwässerungsgräben 7.000 € in den Haushalt 2026 eingeplant. Für die Unterhaltung der Spielplätze wurden unter dem Produktsachkonto 36600/52310000 2.400 € in den Haushalt 2026 eingeplant. Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses werden die, für die Finanzierung der Grünflächenpflege an den betreffenden Anlagen, voraussichtlich benötigten finanziellen Mittel durch Entnahme aus den liquiden Mitteln aufgestockt.

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