Beschlussvorlage - VO/GV 13/26/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Grünflächenpflege an Gemeindestraßen und öffentlichen Plätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Warrenzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ricarda Kruse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Warrenzin
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.02.2026
| |||
|
|
23.04.2026
| |||
|
|
11.06.2026
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Grünflächenpflegearbeiten an Gemeindestraßen sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Zur Vergabe der Dienstleistungen wird die Durchführung einer Verhandlungsvergabe gemäß § 12 Absatz 2 UVgO in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Satz 2 VgMinArbV M-V beschlossen. Zuschlagskriterium ist der Preis.
Folgende Unternehmen sind bei der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen:
-
-
-
Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistungen zur Grünflächenpflege an Gemeindestraßen, Spiel- und Sportplätzen sowie auf weiteren gemeindlichen Grünflächen in den Ortsteilen Warrenzin, Beestland, Upost und Wolkow.
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung M-V (VgMinArbV M-V) in Verbindung mit § 12 Absatz 2 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) können Dienstleistungen und sonstige Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 100.000 € im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Hierzu soll ein Rahmenvertrag für die Dauer von 2 bis 5 Jahren abgeschlossen werden. Die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie Lagepläne der zu pflegenden Grünflächen in den jeweiligen Ortsteilen werden zur Sitzung vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
Unter dem Produktsachkonto 54100/52330000 wurden für die Unterhaltung der Gemeindestraßen inkl. der straßenbegleitenden Grünflächen und der Entwässerungsgräben 7.000 € in den Haushalt 2026 eingeplant. Für die Unterhaltung der Spielplätze wurden unter dem Produktsachkonto 36600/52310000 2.400 € in den Haushalt 2026 eingeplant. Nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses werden die, für die Finanzierung der Grünflächenpflege an den betreffenden Anlagen, voraussichtlich benötigten finanziellen Mittel durch Entnahme aus den liquiden Mitteln aufgestockt.
