Beschlussvorlage - VO/GV 51/26/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annette Strandt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 05.03.2026 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Meesiger zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.
Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Bilanzsumme: 2.813.783,11 EURO
Das Jahresergebnis 2022 vor Veränderung der Rücklagen: -32.493,14 EURO
Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen: -32.493,14 EURO
Sowohl eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage als auch eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage ist nicht notwendig gewesen.
Die Finanzrechnung weist 2022 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -46.526,45 aus.
Es ergibt sich am Ende des Jahres 2022 ein Zahlungsmittelbestand von 497.005,88 EURO.
Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Meesiger zum 31. Dezember 2022 zu empfehlen.
Anlagen
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