Beschlussvorlage - VO/GV 51/26/066
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuführung zum investiven Bereich gemäß §12 Nummer 4 GemHVO-Doppik M-V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annette Strandt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg- Vorpommern hat mit Schreiben vom 16.12.2025 klargestellt, dass vorhandene Liquidität im laufenden oder durchlaufenden Bereich als solche kein zulässiges Finanzierungsinstrument für Investitionsvorhaben darstellt.
Bei einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen besteht unter den Voraussetzungen des §12 Nummer 4 GemHVO -Doppik M-V die Möglichkeit einer Zuführung zum investiven Bereich. Liegt ein solcher positiver Saldo vor und liegen Investitionen vor, die aus den liquiden Mitteln der laufenden Ein- und Auszahlungen finanziert wurden, hat die Zuführung auch tatsächlich zu erfolgen, um Investitionsmaßnahmen rechtmäßig zu finanzieren.
Zum 31.12.2025 weißt die Gemeinde einen negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. -11.933 € auf. Eine dauerhafte Unterdeckung widerspricht der gesetzlichen Deckungssystematik des § 12 Nummer 3 GemHVO M-V.
Da die Gemeinde tatsächlich bereits über die Liquidität verfügt und die Finanzierung von Investitionen aus den liquiden Mitteln im laufenden Bereich vorgenommen wurde (hier 455.951€ zum 31.12.2025), ist das haushaltsrechtliche Ermessen, ob eine Zuführung nach §12 Nummer 4 GemHVO-Doppik erfolgt, insoweit faktisch bereits ausgeübt worden und reduziert sich auf Null. Im Ergebnis geht es nunmehr zur Wahrung der Haushaltsgrundsätze der Haushaltswahrheit- und -klarheit um eine Bereinigung der Darstellung.
Finanz. Auswirkung
Die Zuführung gemäß § 12 Nummer 4 GemHVO-Doppik M-V aus dem laufenden Bereich i. H. v. 11.933 € zum investiven Bereich, erhöht den Geldbestand und verringert den negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen der Investitionen in Höhe der Zuführung. Gleichzeitig wird der Geldbestand und somit der positive Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im laufenden Bereich in derselben Höhe verringert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,2 kB
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