Beschlussvorlage - VO/GV 51/26/067
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über den Vertrag zur Bildung der Freiwilligen Feuerwehr "Ostufer Kummerower See"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Hagen Schröder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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30.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme folgender Punkte in den bestehenden Vertrag zur Bildung der Freiwilligen Feuerwehr „Ostufer Kummerower See“:
- Das Gerätehaus in Meesiger soll als Standort der FFW OKS aufgegeben werden.
- Alle drei Gemeinden beteiligen sich an erforderlichen Investitionen und Unterhaltungskosten an den verbleibenden beiden Gerätehaus-Standorten Schönfeld und Verchen nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. Diese sind zuvor durch die Gemeinden einvernehmlich festzulegen
- Die Frist für den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung des Vertrages soll auf zwei Jahre verlängert werden.
- Für den Fall von Investitionen in Gerätehaus-Standorte soll eine ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf von 20 Jahren nach Realisierung der Investition möglich sein.
- Alle drei Gemeinden bemühen sich fortlaufend um die Rekrutierung neuer Mitglieder der FFW.
- Die Gemeinde Schönfeld bleibt Trägerin der FFW.
- Die Gemeinde Schönfeld erhält ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Aufsichtsbehörde (bzw. die Brandschutzdienststelle des Landkreises) den Wegfall der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der FFW schriftlich feststellt. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt ebenfalls 2 Jahre zum Ende eines Kalenderjahres.
- Das Inkrafttreten sollte zum 1.1. eines Kalenderjahres (=Haushaltsjahr) erfolgen.
Bürgermeister und Stellvertretung werden ermächtigt, den endgültigen Änderungsvertrag entsprechend dieser Punkte auszuhandeln und auszufertigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Sachverhalt
Bekanntermaßen haben die Gemeinden Meesiger, Verchen und Schönfeld nach Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeindevertretungen im Jahr 2016 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes von den Gemeinden Meesiger und Verchen auf die Gemeinde Schönfeld und zur Bildung einer gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr geschlossen (Siehe Anlage). Nach nunmehr neunjähriger Geltungsdauer sehen die Vertragsparteien Bedarf an einigen Vertragsanpassungen.
Nachdem der Verwaltung durch Vertreter der Gemeinde Schönfeld die zunächst abgesprochenen Änderungswünsche mitgeteilt wurden, war ein Änderungsvertrag entworfen und mit der Fachaufsichtsbehörde (Brandschutzdienststelle des Landkreises) abgestimmt worden. Die Gemeindevertretung Schönfeld hatte diesen Vertrag beschlossen, wogegen die Gemeindevertretung Meesiger den Beschluss über diesen Entwurf vertragt hatte.
Daher fand am 16.9.2025 eine Besprechung der Angelegenheit in der Amtsverwaltung statt, an der folgende Personen teilnahmen:
- Fr. Dürr (Bgm-in. Gemeinde Schönfeld)
- Hr. Berndt (stellv. Bgm. Gemeinde Verchen)
- Hr. Fernow (Bgm. Gemeinde Meesiger)
- Hr. Drienko (FFW Ostufer Kummerower See)
- Hr. Schröder (Leiter Bau- und Ordnungsamt)
- Fr. Kurth, Fr. Henke (Sachbearbeitung Brandschutz)
Im Ergebnis legten die Vertreter/innen der Gemeinden fest, dass folgende Punkte vor einem neuerlichen Vertragsentwurf in allen Gemeindevertretungen beraten werden sollen:
- Können sich die Gemeinden Verchen und Meesiger vorstellen, die Trägerschaft über die Freiwillige Feuerwehr Ostufer Kummerower See dauerhaft zu übernehmen; kann sich die Gemeinde Schönfeld vorstellen, die Trägerschaft auf eine der beiden Gemeinden zu übertragen?
- Der Vertrag soll eine Regelung enthalten, wonach sich auch die Gemeinden, die nicht Träger der FFW sind, aktiv an der Rekrutierung neuer Kameraden/innen beteiligen.
- Bei Durchführung einer Investition zu einer Erneuerung bzw. wesentlichen Umgestaltung des Standortes der FFW sollen sich die drei Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl an der Finanzierung des kommunalen Eigenanteils beteiligen.
- Für den Fall zu 3. soll der Vertrag eine bestimmte Mindestlaufzeit haben, bevor er ordentlich gekündigt werden kann. Dies soll der Absicherung der Gemeinden dienen, die ansonsten möglicherweise einen eigenen Standort finanzieren müssen, obwohl sie gerade in einen anderen Standort (anteilig) investiert haben.
Zwischenzeitlich haben alle drei Gemeindevertretungen in unterschiedlicher Intensität über die beabsichtigte Vertragsänderung beraten; Meesiger am 15.1.2026, Verchen am 29.9.2025 und Schönfeld am 6.11.2025.
Im Ergebnis aller Beratungen in den Gemeindevertretungen gab es schließlich am 19.3.2026 eine neuerliche Beratung in den Räumen der Verwaltung, an der folgende Personen teilnahmen:
- Herr Fernow (Bgm. Meesiger)
- Frau Dürr (Bgm-in Schönfeld)
- Herr Gutjahr (Bgm. Verchen)
- Herren Bickert und J. Meißner (FFW OKS)
- Herr Schröder, Frau Henke (Amtsverwaltung)
Im Ergebnis des wurden folgende Punkte herausgearbeitet:
- Das Gerätehaus in Meesiger soll als Standort der FFW OKS aufgegeben werden.
- Alle drei Gemeinden beteiligen sich an erforderlichen Investitionen und Unterhaltungskosten an den verbleibenden beiden Gerätehaus-Standorten Schönfeld und Verchen nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. Diese sind zuvor durch die Gemeinden einvernehmlich festzulegen.
- Die Frist für den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung des Vertrages soll auf zwei Jahre verlängert werden.
- Für den Fall von Investitionen in Gerätehaus-Standorte soll eine ordentliche Kündigung nicht vor Ablauf von 20 Jahren nach Realisierung der Investition möglich sein.
- Alle drei Gemeinden bemühen sich fortlaufend um die Rekrutierung neuer Mitglieder der FFW.
- Die Gemeinde Schönfeld bleibt Trägerin der FFW.
- Die Gemeinde Schönfeld erhält ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Aufsichtsbehörde (bzw. die Brandschutzdienststelle des Landkreises) den Wegfall der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der FFW schriftlich feststellt. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt ebenfalls 2 Jahre zum Ende eines Kalenderjahres.
- Das Inkrafttreten sollte zum 1.1. eines Kalenderjahres (=Haushaltsjahr) erfolgen.
Darüber hinaus wurde in der Besprechung vom 19.3.2026 festgehalten, dass die Idee vom „Mietkauf“ eines fremderrichteten Gebäudes „vom Tisch sei“. Stattdessen wollen die drei Gemeinden gemeinsam einen Anbau an das vorhandene Gerätehaus in Schönfeld planen und vorantreiben. Um die Planungen hierfür voran zu bringen, werden alle drei Gemeinden kurzfristig nach finanziellen Möglichkeiten für die Erstellung einer Vorplanung (Kosten ca. 8.750 €) suchen.
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