Beschlussvorlage - VO/AA 19/26/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss bestellt Frau Bettina Baumgardt zur Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Demmin-Land sowie Frau Madlen Dwars als Stellvertreterin.

Optional: Die Gleichstellungsbeauftragte erhält eine monatliche Entschädigung in Höhe von 50 €, die Stellvertretung erhält monatlich 10 €.

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Sachverhalt

Gemäß § 142 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V bestellen Ämter mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte.

Die Hauptsatzung des Amtes Demmin – Land regelt in § 5 die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten. Die Gleichstellungsbeauftragte hat gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Amtsbereich beizutragen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird durch den Amtsausschuss für die Dauer der Kommunalwahlperiode bestellt.

Seit Jahren hat niemand diese Aufgaben wahrgenommen, Frau Baumgardt hat sich dazu bereit erklärt, Frau Dwars würde gerne die Stellvertretung übernehmen.

Zu regeln wäre noch, ob eine Entschädigung gezahlt werden soll. Die neue EntschädigungsVO sieht in § 12 für das Amt einen Maximalbetrag von monatlich 160 € vor.

Frau Baumgart hat eine Entschädigung nicht zur Bedingung gemacht.  

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Finanz. Auswirkung

Aufwand entsprechend der beschlossenen Entschädigung. 

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