Beschlussvorlage - VO/GV 70/26/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer gemäß Anlage. .

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Sachverhalt

Bisher wurden die Realsteuersätze im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt. U.a. mit der Grundsteuerreform mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2025 ist der Erlass einer Hebesatzsatzung eröffnet und wird vom Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern insbesondere dann empfohlen, wenn die Haushaltssatzung nicht zu Beginn des Haushaltsjahres beschlossen wird. Allgemein ist die Festsetzung der Hebesätze zur Realisierung der Einnahmen aus den Realsteuern unentbehrlich.

Die aktuell schlechte Finanzlage der Gemeinde hat die Gemeindevertretung dazu bewogen, über die Anhebung der Realsteuerhebesätze zu beraten. In der vorläufigen Haushaltsführung ist die Gemeinde gehalten, sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmensseite für Verbesserungen zu sorgen. Die bisherigen Realsteuerhebesätze waren niedriger, als die vom Land zu Grunde gelegten Hebesätze für die Berechnung u.a. der Schlüsselzuweisungen. Insofern besteht seit Jahren eine strukturelle Lücke im Haushalt, Reserven sind aufgebraucht. Die Finanzlücke zeigt sich jetzt besonders, da ein großer Gewerbesteuerzahler seinen Sitz nicht mehr in der Gemeinde hat und damit eine Einnahmelücke von Bedeutung entstanden ist. Hier muss gegengesteuert werden, damit die Gemeinde auch künftig das Gemeinwesen gestalten kann.

Die zur Beratung stehende Hebesatzsatzung enthält die Festsetzungen auf die aktuellen  Nivellierungshebesätze des Landes MV. Darüberhinaus gehende Festsetzungen sind  möglich und obliegen der Finanzhoheit der Gemeindevertretung..

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Anlagen

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