Beschlussvorlage - VO/GV 51/26/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer gemäß Anlage. .

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Sachverhalt

Bisher wurden die Realsteuersätze im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt. U.a. mit der Grundsteuerreform mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2025 ist der Erlass einer Hebesatzsatzung eröffnet und wird vom Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern insbesondere dann empfohlen, wenn die Haushaltssatzung nicht zu Beginn des Haushaltsjahres beschlossen wird. Allgemein ist die Festsetzung der Hebesätze zur Realisierung der Einnahmen aus den Realsteuern unentbehrlich.

 

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Anlagen

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