Beschlussvorlage - VO/GV 51/26/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Meesiger stimmt dem Anbau einer Fahrzeughalle und eines Sanitärtraktes an das vorhandene Feuerwehrgerätehaus in Schönfeld sowie dem Umbau im Gerätehau für die FFW „Ostufer Kummerower See“ zu, wenn zur Realisierung und Finanzierung für das Vorhaben Fördermittel bei geeigneten Förderprogramme beantragt werden.

Die Gemeindevertretung Meesiger beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 4.000 € für die anteiligen Kosten an der Vorplanung. Die Deckung der Kosten erfolgt mitden liqiden Mitteln.

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass er erst wirksam ist, wenn die Änderung im Vertrag zur „Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes von den Gemeinden Meesiger und Verchen auf die Gemeinde Schönfeld und zur Bildung einer gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr“ zwischen den Gemeinden Schönfeld, Meesiger und Verchen in Kraft getreten ist; insbesondere die Bestimmung mit der die Aufgabe der Unterhaltung und des Ausbaus der Feuerwehrgerätehäuser auf die Gemeinde Schönfeld übertragen wird und alle drei Gemeinden sich daran entsprechend des Einwohnerschlüssels finanziell beteiligen.    

 

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Sachverhalt

Die Gemeinden Schönfeld, Meesiger und Verchen arbeiten in Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes seit der Bildung der freiwilligen Feuerwehr Ostufer Kummerower See (OKS) zusammen. Um die Unterhaltung und den Ausbau der Feuerwehrgerätehäuser auf die Gemeinde Schönfeld mit finanzieller Beteiligung aller drei Gemeinden entsprechend des Einwohnerschlüssels zu übertragen, muss vorab der Änderungsvertrag zwischen den drei Gemeinden in den jeweiligen Gemeindevertretungen beschlossen, abschließend ausgearbeitet, unterzeichnet und durch die Fachaufsicht genehmigt werden. Nach Erfüllung dieser Voraussetzung kann auf seiner Grundlage mit den neuen Regelungen zur Unterhaltung und zum Ausbau der Gerätehäuser die Vorplanung angeschoben werden. Die Gemeinde Schönfeld wird Träger der Baumaßnahme und die Gemeinden Meesiger und Verchen beteiligen sich anteilig an den Kosten.

Die Gemeinde Schönfeld plant in Abstimmung mit den Gemeinden Verchen und Meesiger den Anbau einer Fahrzeughalle und eines Sanitärtraktes an das Feuerwehrgerätehaus sowie den Umbau im vorhandenen Gerätehaus. Die Anzahl der Stellplätze, zwei oder drei, ist noch zu klären. Die Angaben im Feuerwehrbedarfsplan sind bindend und zu berücksichtigen.

Im nächsten Schritt wird ein Termin mit den Bürgermeistern von Schönfeld, Verchen und Meesiger, Vertretern der Feuerwehr und dem Amt Demmin-Land stattfinden. Ziel ist die Einigung auf die grundlegenden Vorgaben für die Planung des Gerätehauses. Vorerst soll nur die Planung für die Grundlagenermittlung und die Vorplanung, Leistungsphasen (LP) 1 und 2, vergeben werden. Im Ergebnis liegen Planungszeichnungen im Maßstab 1:100 und eine Kostenschätzung vor.

Zur Realisierung und Finanzierung des Bauvorhabens ist vorgesehen, Fördermitteln zu beantragen, wobei erfahrungsgemäß der Planungsstand Genehmigungsplanung und Bauantrag für die Baugenehmigung benötigt werden.

   

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