Beschlussvorlage - VO/GV 54/19/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregung und Bedenken aus den eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Kentzlin“ (Planungsstand: 28.8.19) gem. § 10 Abs. 1 BauGB. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen, sofern der Erschließungs- und Durchführungsvertrag beschlossen und unterzeichnet wurde. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekanntzumachen.
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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte mit Beschluss vom 20.02.2019 die Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Kentzlin“ beschlossen.

Aufgrund von Änderungen des Geltungsbereiches und Aufsplittung in 2 Teilgeltungsbereiche (TG) – eine TG vorhabenbezogen, 1 TG Angebotsplanung war eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) dient der möglichst vollständigen Ermittlung und Bewertung der öffentlichen Belange.

 

Die erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 25.03.2019 bis 29.04.2019 statt. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte bis zum 29.04.2019; Fristverlängerung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bis 24.06.2019. Bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen wurde der beigefügte, zwischen Planungsbüro und Verwaltung abgestimmte Abwägungsvorschlag erarbeitet.

Die Erschließung des TG 1.1. (vorhabenbezogener TG) erfolgt über eine private Zuwegung, die durch eine eingetragene öffentliche Baulast gesichert wurde.

Die Erschließung des TG 1.2. (Angebotsplanung) erfolgt ebenfalls über einen Privatweg, der durch Eintragung einer öffentlichen Baulast gesichert wird.

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Finanz. Auswirkung

Mit Abschluss des Erschließungs- und Durchführungsvertrages (siehe Vorlage Nr. 54/19/001) entstehen der Gemeinde Kentzlin keine Kosten. In den zukünftigen Jahren sind Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten.

 

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Anlagen

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