Beschlussvorlage - VO/GV 54/19/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt den nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V am 23.09.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin- Land geprüften Jahresabschluss per 31.12.2017 fest .

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin- Land hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 23.09.2019 geprüft  und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2017 beträgt                                                                    1.054.134,31 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt             -15.481,86 €.

Es wird kein Betrag der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Pflichtrücklage) zugeführt und entnommen.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen mussten 5.146,57 € entnommen  werden.

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen              -10.335,29 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (-38.115,63 €) wird folgender Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen : 48.450,92 €.

  

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von  3.259,32aus. Und nach Berücksichtigung der Salden der Ein-und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen ( 0,00 € : Tilgungsbetrag ) und aus durchlaufenden Geldern ( -1.082,54 € ) entstand eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von    4.341,86 €.     

Die Gemeinde schließt demzufolge das Jahr mit einem Zahlungsmittelbestand

                                                                             in Höhe von                      87.671,39 € ab.

Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 39.400,00 €) bleiben der

Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel  in Höhe von                           48.271,39 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Finanzhaushalt geht zwar auf aber der Ergebnishaushalt nicht.)

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen.

 

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Anlagen

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