Beschlussvorlage - VO/GV 54/19/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kentzlin beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.  

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die

Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im

Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den

Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der

Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung

genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der

Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

Am 29.01.2020 wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und die

Fortschreibung des in 2018 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes in

einer Finanzausschusssitzung vorbereitet.

Der Finanzhaushalt wird mit Einsatz der liquiden Mitteln ausgeglichen. Der

Ausgleich im Ergebnishaushalt wird nicht erreicht. Da für 2020 ein

Kassenkredit für die Vorfinanzierung der Investitionsmaßnahmen und für 2021

eine Verpflichtungsermächtigung beantragt werden muss, ist

die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

 

 

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Anlagen

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