Beschlussvorlage - VO/GV 54/20/008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.    

 

Reduzieren

Sachverhalt

Änderung § 3 Abs. 1

Es wurde bei anderen Verfahren durch die Aufsicht mitgeteilt, dass sich die Vorschrift unmittelbar auf § 16 Abs. 1 KV m-V bezieht und keine Ermessensvorschrift sei. Daher war der Text von "soll" auf "beruft ein" zu verändern.

 

Änderung § 6 Abs. 4:   

Unmittelbar nach dem Beschluss der Neufassung der Hauptsatzung wurde das entsprechende Anzeigeverfahren bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durchgeführt. Zunächst wurde von der Aufsicht eine Rechtsverletzung in § 6 Abs. 4 geltend gemacht. Nach interner rechtsaufsichtlicher Erörterung wurde davon wieder Abstand genommen und um rechtskonforme Regelung durch Anzeige einer Hauptsatzungsänderung bis zum 20.12.2019 gebeten.

Nach § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1 000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1 000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. 

Insofern ist in § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung das Wort „bis“ durch „unter“ zu ersetzen.   

 

Änderungen § 8

Es wurden einige Anpassungen aufgrund anderer Anzeigeverfahren eingearbeitet.

   

Hinweis:

Redaktionelle Änderungen in § 6 Abs. 8 sowie § 7 Abs. 2 wurden bereits berücksichtigt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...