Beschlussvorlage - VO/GV 20/20/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Beschäftigung von 2 Personen über den BFD mit einer wöchentliche Arbeitszeit von 23 Stunden. Dabei soll  eine Person vom 01.03.2020 bis 31.08.2020 und die zweite Person vom 01.03.2020 bis 31.08.2021 beschäftigt werden.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) vor. Es ist beabsichtigt 2 Personen einzustellen. Dabei soll eine Person vom 01.03.2020 bis bis 31.08.2020 und eine zweite Pesron vom 01.03.2020 bis 31.08.2021 beschäftigt werden. Die Beschäftigen arbeiten wöchentlich 23 Stunden und erhalten dafür ein monatliches Taschengeld. Die Abrechnung und die Beantragung der finanziellen Mittel beim Bundesamt für Familie und und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt über die gemeinnützige Entwicklungsgesellschaft (LEG) Rosenow mbH. Die Finanzierung erfolgt durch die Förderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Eigenanteil der Gemeinde umfasst die Verwaltungsallgemeinkosten des Trägers und beläuft sich z. Zt. auf monatlich 83,30 € (Brutto) je beschäftigte Person. Notwendige Arbeitschutzbekleidung und -ausrüstung sowie die Gerätschaften zur Ausführung der Arbeiten und die dazugehörigen Betriebsmittel muss die Gemeinde zur Verügung stellen. Die Gemeinde übernimmt mit der Vereinbarung die Verpflichtung für einen maßnahmegetreuen Einsatz der Beschäftigten zu sorgen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 1333,20 € im lfd.Jahr

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

3.000,00 €

Gesamtkosten:

1.999,20

im Produktsachkonto ( PSK ):

57100.56290000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 Für HHjahr 2021 müssen unter 57100.56290000

666,40 € mit  eingeplant werden.

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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