Beschlussvorlage - VO/GV 18/20/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung  Utzedel beschließt die Sondertilgung des Modernisierungskredites beim LFI.

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat 1996 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einen Modernisierungskredit für die Sanierung des Hauses Teusin 39 in Höhe von 64.000,00 DM (32.722,68 €) aufgenommen. Die Zinsen betragen 2% und die Verwaltungskosten 0,5 % jährlich.

Zum 30.06.2020 beträgt die Restschuld 12.036,74 €. Eine Sondertilgung dieses Kredites ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bei einer Tilgung zum 31.07.2020 spart die Gemeinde 1.105,41 € Zinsen und 490,80 € Verwaltungskosten.

Die Mittel für die Sondertilgung sind im Haushalt 2020 eingeplant.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

13.600

Gesamtkosten:

12.036,74

im Produktsachkonto ( PSK ):

11403.31423000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

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