Beschlussvorlage - VO/GV 16/20/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 fest.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Amtes wird den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 27.08.2020 prüfen. Sollte diese Prüfung ohne Beanstandungen erfolgen, wird der Ausschuss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.

Folgende Sachverhalte werden auch dem RPA vorgelegt:.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2018 beträgt                                                                   5.465.024,30 €.

Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt          117.127,67 €.

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen           117.127,67 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (+768.638,46 €) wird ein Guthaben ins Folgejahr übertragen.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen musste kein Betrag entnommen  werden.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 189.424,97 € aus.

Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 80.132,09 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2018 verfügbare Mittel  in Höhe von 1.228.807,23 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf.)

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird bei einer erfolgten Prüfung ohne Beanstandungen beschließen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 zu empfehlen.

 

 

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Anlagen

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